Duisburg Millionenklage: Gebag muss wohl zahlen

Duisburg · Der Prozess gegen die Immobiliengesellschaft der Stadt Duisburg, Gebag, die von einem Bauunternehmer auf eine Abschlagszahlung von rund 3,3 Millionen Euro verklagt wird, ging am Freitag auf zweiter Instanz weiter. Ein Urteil wurde zwar noch nicht gesprochen, viel Hoffnung kann sich die Gebag aber nicht machen.

 Darum geht es: Die unvollendete Stahlkonstruktion neben der "Küppersmühle".

Darum geht es: Die unvollendete Stahlkonstruktion neben der "Küppersmühle".

Foto: Archiv

Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, Heinrich Reis, machte am Freitag deutlich, dass die Forderungen des Bauunternehmers für ihn schlüssig seien. Natürlich hätten sich die letztlich zu zahlenden Beträge deutlich erhöht, aber die Beweislage mache deutlich, dass die Gebag darüber informiert war, erklärte Reis. Das Wohnungsbauunternehmen hatte beanstandet, sie seien nicht auf den erheblichen Gesamtaufwand hingewiesen worden. Der Bauunternehmer, Claus Queck GmbH, hatte zwischenzeitlich einen neuen Kostenvoranschlag unterbreitet.

Auch Wucher könne man dem Kläger nicht vorwerfen, "Mitte letzten Jahres wurde teilweise ein 50-prozentiger Preisnachlass angeboten", so der Richter. Desweiteren seien die Stundensätze vertraglich vereinbart gewesen, die Vereinbarung hatte somit Bestand.

Mangehafte Arbeiten, nicht zu realisierende Pläne

Der Kläger scheint damit den schon länger währenden Rechtsstreit für sich entscheiden zu können. Der Bauunternehmer hatte den Auftrag von der Arbeitsgemeinschaft Stahlklub übernommen, die im Januar 2011 insolvent ging. Später wurde bekannt, dass der zu erstellende Stahlbau, ein Quader, der als Erweiterung für das Museum "Küppermühle" geplant war, größtenteils unzulänglich geschweißt wurde.

Hinzukam, dass im Laufe der Zeit seitens des Bauunternehmers moniert wurde, dass die Pläne teilweise nicht umsetzbar seien. Dadurch schnellten sowohl Arbeitskosten als auch Arbeitszeit in die Höhe.

Urteilsverkündung am 25. Januar

Bereits in einem ersten Verfahren vor dem Duisburger Landgericht im Januar waren dem Kläger 724.000 Euro zugesprochen worden, die auch überwiesen wurden. Im Juni hat das Duisburger Landgericht in seinem Schlussurteil das Wohnungsbauunternehmen zur Zahlung von weiteren 2,5 Millionen Euro verurteilt, wogegen die Gebag Berufung eingelegt hat.

Am 25. Januar wird nun das Urteil erwartet. Grund für den späten Termin sind neu eingereichte Schriftsätze und eine Überprüfung seitens des Gerichts bezüglich zwei Beanstandungen des Rechtsanwalts der Gebag.

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