Duisburg Mehr als nur höhere Entschädigungen

Duisburg · Die Aufsichtsräte bei Stadtwerken und DVG haben die Chance, professioneller zu werden. Die Ratsmitglieder müssten dazu aber Satzungsänderungen zustimmen. Die Verwaltung plant auch höhere Aufwandsentschädigungen.

Die Finanzsituation der Stadtwerke gibt derzeit bekanntlich wenig Anlass zum Jubeln. Da wirkt ein Tagesordnungspunkt, den die Politik am kommenden Montag in der Sitzung des Hauptausschusses beraten wird, irritierend. Es geht um die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) und ihren Töchtern Stadtwerke Duisburg und Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG). Die Ratsfraktionen der Grünen und der Partei Die Linke vermuten dahinter eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und kritisieren dies.

Künftig soll es bei der DVV Präsidialausschüsse geben, deren Mitglieder von den Aufsichtsräten bestellt werden. Im Falle der Eilbedürftigkeit oder nach Beschluss des Aufsichtsrates kann dieses Gremium Zustimmungen erteilten, über die die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates in der nächstfolgenden Sitzung dann unterrichtet werden. Den Vorsitzenden, der - bei Notwendigkeit - doppeltes Stimmrecht hat, kann der Aufsichtrat oder aber der Präsidialausschuss bestimmen. Die Spitzen (Aufsichsratschef und Stellvertreter) sollen pauschal und besser als heute entlohnt werden (12 500 bzw. 9375 Euro pro Jahr). Für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder gibt es eine jährliche Aufwandsentschädigung von 6250 Euro. Zusätzlich erfolgte Zahlungen und Pauschalen wie in der Vergangenheit würden dann entfallen. Die Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, der Stadtwerke und der Verkehrsgesellschaft haben bereits beschlossen, ihre Ausschussstrukturen entsprechend zu ändern.

Ein Ziel dieser Änderung ist es, die Anzahl der Ausschüsse zu reduzieren und deren Kompetenzen zu stärken. Bislang existieren in allen drei Gesellschaften Arbeitsausschüsse, die Themen vertieft beraten sollen, sowie die Personalkommissionen, bei der DVG zusätzlich zwei Fachausschüsse. Das erläutert die Stadtverwaltung in der Drucksache für den Hauptausschuss. In der jüngsten Vergangenheit habe sich gezeigt, dass es für den Fall erforderlicher Dringlichkeitsbeschlüsse sinnvoller wäre, Ausschüsse, die zeitlich flexibler sind sowie über eine eigene noch in Geschäftsordnungen näher zu definierende Beschlusskompetenzen verfügen, einzuberufen.

Die nun im Hauptausschuss anstehenden Änderungen sollen zu einer Professionalisierung der Aufsichtsräte im städtischen Konzern führen. Unterm Strich werden der DVV-Konzern und seine Töchter Stadtwerke und DVG für die Aufsichsratsmitglieder etwas mehr Geld ausgeben müssen. 2013 lagen die Aufwendungen für die Aufwandsentschädigungen bei rund 369 000 Euro, in 2012 sogar 405 000 Euro. Träte die Neuregelung in kraft, stünde unterm Strich ein Betrag von 384 000 Euro. Dagegen haben sich Grüne und Linke geäußert. Angesichts der jetzigen Haushaltslage sehen die Grünen für die Erhöhung keine Grundlage. Die Fraktion der Linken äußert sich ähnlich. Die Kürzungs- und Streichungsmaßnahmen im Haushalt 2015 zeigten deutlich die Hilflosigkeit der Verwaltung, die finanziellen Löcher zu schließen. Andererseits sollten erhöhte Aufwandsentschädigungen aus den kommunalen Unternehmen an die Aufsichtsräte fließen.

Ein Hintergrund dieser angestrebten Regelung ist, dass Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften mit ihrer Tätigkeit ein hohes Risiko eingehen und große Verantwortung übernehmen. Fälle in der Vergangenheit zeigen, wie Aufsichtsräte für ihre Beschlüsse zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, können falsche Entscheidungen sogar das Aus bedeuten. Was andererseits passiert, wenn ein Vorstand entgegen der Aufsichtsratsbeschlüsse handelt, das war in Duisburg im Fall der Wohnungsbaugesellschaft Gebag zu erkennen. Zwei Geschäftsführer mussten bekanntlich gehen und sollen nun Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen sollen.

(RP)
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