Duisburg Loveparade: Stadtmitarbeiter entlastet

Duisburg · Der Abschlussbericht der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, die die Stadt Duisburg mit der Prüfung ihrer Loveparade-Unterlagen beauftragt hatte, nimmt den städtischen Mitarbeitern zumindest schon einmal einen Teil der Bürde, die seit Wochen auf ihnen lastet.

Loveparade-Tragödie: Duisburger trauern
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Die Juristen kommen nämlich zu dem Schluss, dass die Mitarbeiter keine Fehler gemacht, sondern gewissenhaft ihre Aufgaben erledigt haben. Die Präsentation des Berichtes im Kongresszentrum des CityPalais zog wieder einmal eine große Schar von Medienvertretern an. Anstelle des Oberbürgermeisters trat Stadtdirektor Dr. Peter Greulich ans Mikrofon. Sauerlands Fernbleiben entschuldigte er damit, dass der OB heute vor dem Innenausschuss des Landtages trete und sich für diese wichtige Sitzung vorbereiten müsse. Denn wie alle anderen Beteiligten hatte auch er den 130-seitigen Abschlussbericht samt mehrerer hundert Seiten Anhang erst gestern erhalten.

Eine Antwort auf die allseits drängende Frage, wie es zu der Katstrophe kommen konnte und wer die Schuld trägt, die gibt der Bericht nicht. Denn in ihm wird lediglich das Handeln der Stadt untersucht. Was Veranstalter und Polizei am Tag der Loveparade getan beziehungsweise unterlassen haben, war nicht Gegenstand der Überprüfungen. So werteten die Anwälte beispielsweise kein Bildmaterial vom Veranstaltungstag aus und sprachen auch nicht mit den unzähligen Augenzeugen.

Aber die Anwälte redeten mit den städtischen Mitarbeitern, die mitder Vorbereitung und Durchführung beauftragt waren. Sie lasen jedes Dokuemt, das die Stadt zur Verfügung stellen konnte und sie beurteilten alles mit juristischem Fachverstand.

Menschliches Fehlverhalten oder Versagen bei der Umsetzung fest vereinbarter Vorschriften - darin sieht die Anwaltskanzlei die mögliche Ursache für die Kastastrophe bei der Loveparade am 24. Juli. Die Ordnungskräfte der Stadt seien nur für die Sicherheit außerhalb des Veranstaltungsgeländes verantwortlich gewesen. Der Veranstalter habe gegen fest vereinbarte Sicherheitsauflagen verstoßen, stellt der Bericht klar.

So seien Zäune auf der Zugangsrampe nicht wie angeordnet entfernt worden. Dadurch seien Fluchtwege versperrt gewesen. Außerdem sei der Stau im Tunnel nicht verhindert worden, obwohl das eine zentrale Auflage für das Erteilen der Genehmigung gewesen sei, so die Anwältin. Die Kanzlei schließt nicht aus, dass diese Verstöße zu dem tragischen Unglück geführt haben könnten. Der Abschlussbericht stellt auch klar, dass die Polizei das Sicherheitskonzept als ausreichend angesehen hat.

Die Stadt hat gestern den 130-seitigen Abschlussbericht auf ihre Seite ins Internet gestellt. Auch die Anhänge sind dort veröffentlicht.

(RP)
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