BGU vor Schließung "Leidtragender ist besonders der Patient"

Duisburg · Die Verantwortlichen der Unfallklinik fordern bessere Planbarkeit und Aufnahme in den Krankenhausplan.

 Die Zukunft der BGU in Buchholz ist ungewiss. Nun hat auch die SPD ihr Herz für das Haus entdeckt.

Die Zukunft der BGU in Buchholz ist ungewiss. Nun hat auch die SPD ihr Herz für das Haus entdeckt.

Foto: BGU

Die Leitung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik bestätigt in einer Stellungnahme die gestrige RP-Berichterstattung, dass die Zukunft des Hauses wesentlich davon abhängig ist, dass es in den Krankenhausplan aufgenomen wird. Seitens der Planungsbehörde sei in Aussicht gestellt worden, dass über den entsprechenden Antrag bis Ende des Jahres entschieden werde. "Auf Basis dieser Entscheidung werden die Gesellschafter dann im Folgenden mit aller gebührenden Sorgfalt und mit besonderem Fokus auf dem Versorgungsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung über einzelne Investitionsprojekte, aber auch über die Zukunft des Standortes insgesamt, beraten", so BGU-Geschäftsführer Pascal Eller. Die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten erfolge auf Basis eines Versorgungsvertrages, der überwiegend auf Notfälle beschränkt sei. Planbare Operationen dürften nur in Ausnahmefällen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durchgeführt werden. Nahezu täglich würden Patienten behandelt, die nicht aufgenommen werden könnten. Komplizierte Fälle, die von anderen Kliniken (auch von Universitätskliniken und Maximalversorgern) in das BG Klinikum verlegt werden sollen, dürften nicht übernommen werden, weil die Kostenträger diese Fälle nicht mehr als Notfall einstuften. "Leidtragender ist insbesondere der Patient. Gleichzeitig resultierte aus dem beschränkten Versorgungsvertrag ein in der Regel nicht auskömmliches Budget zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter, so dass eine wirtschaftliche Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann", so Eller.

Der Antrag zur Aufnahme in den Krankenhausplan zur unfallchirurgisch-orthopädischen und plastisch-chirurgischen Versorgung habe das Ziel, die hohe Versorgungsqualität allen Patienten zugänglich zu machen. "Die Anzahl der beantragten Betten entspricht dabei genau der in den Vorjahren durch Kassenpatienten im Klinikum belegten Betten, so dass mit dem Antrag kein Bettenaufbau einhergeht." Dies sei besonders vor dem Hintergrund wichtig, dass in NRW insgesamt chirurgische Betten abgebaut werden sollen. Da die von den Duisburger Krankenhäusern beantragten chirurgischen Bettenkapazitäten (1.053) insgesamt aber zu einem Bettenabbau noch unter das von der Planungsbehörde formulierte Zielvolumen für Duisburg (1072) führen, "spricht aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nichts gegen die Aufnahme des BG Klinikums in den Krankenhausplan", argmuentiert Eller..

Die Aufnahme in den Krankenhausplan sei für die Gesellschafter des BG Klinikums Duisburg insbesondere deshalb von Bedeutung, weil nur über eine Aufnahme in den Krankenhausplan eine ausreichende Planungssicherheit für den Standort generiert werden könne, "Der Standort, der baulich zwar bereits gut aufgestellt ist, benötigt zur Weiterentwicklung der guten medizinischen Versorgungsstrukturen weitere Investitionsmittel, die von den Gesellschaftern aber nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auch für den Versorgungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine Planungssicherheit besteht", betont Pascal Eller.

(hch)
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