Duisburg Lebhafte Diskussion und wichtige Beschlüsse

Duisburg · 135 Abgeordnete aus den 28 evangelischen Kirchengemeinden kamen zur Synode des Kirchenkreises Moers in Rheinhausen zusammen.

 Ferdinand Isigkeit, Superintendent des Kirchenkreises Moers, betonte, es sei wichtig, Struktur-Entscheidungen zu treffen, damit man sich wieder inhaltlichen Fragestellungen widmen könne.

Ferdinand Isigkeit, Superintendent des Kirchenkreises Moers, betonte, es sei wichtig, Struktur-Entscheidungen zu treffen, damit man sich wieder inhaltlichen Fragestellungen widmen könne.

Foto: schäffer

Der Vorsitzende des Kindertagesstätten-Ausschusses, Pfarrer Kurt Heyser, informierte, wie weit die Arbeit an einem gemeinsamen Trägerverbund für die Kitas der Kirchengemeinden gediehen seien. Dieser hätte als zentrales Management Vorteile, insofern sich Kindergärten mit Personal gegenseitig aushelfen könnten; Bedienstete könnten sich intern auf offene Stellen bewerben und die Gemeinden könnten sich wieder ihren Kernaufgaben widmen.

Zum Auftakt der Diskussion berichtete Sebastian Wirth von der Diakonie Gummersbach über die positiven Erfahrungen, die die dortige Diakonie mit der Einrichtung eines Trägerverbundes gemacht hat. Heyser betonte zudem, dass ein solcher Zusammenschluss helfen könnte, weiteren neuen Herausforderung wie dem Gedanken der Inklusion oder der Partizipation leichter begegnen zu können.

Eine Diskussion über Möglichkeiten verschiedener Organisationsformen schloss sich an. Die Synodalen baten die Gemeinden, die Träger von Kitas sind, bis zum 31. Juli eine Grundsatzerklärung abzugeben, ob sie an einem Trägerverbund teilnehmen. Die Synodalen baten den Kreissynodalvorstand (das Gremium, das den Kirchenkreis zwischen den Synoden leitet), ein betriebswirtschaftlich und juristisch geklärtes Modell für einen gemeinsamen Trägerverbund zu erstellen und ein Finanzierungsmodell für die Kita-Arbeit im Kirchenkreis Moers baldmöglichst vorzulegen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Verwaltung: Das von der Landessynode beschlossene Verwaltungsstrukturgesetz, nach dem es pro Kirchenkreis nur ein Verwaltungsamt für die Kirchengemeinden geben soll, ist in Kraft getreten und soll im Kirchenkreis Moers zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Bislang gibt es Verwaltungsämter in Rheinhausen, Neukirchen-Vluyn und in Moers für die 28 Kirchengemeinden. Die drei Ämter sollen zum selben Zeitpunkt zusammengeführt werden, damit etwa Integrationsprozesse nicht zweimal stattfinden müssen, wenn ein Amt später hinzustößt. Zudem soll ein Fachausschuss für die Begleitung des Verwaltungsfragen gebildet werden, der die Satzung und die Geschäftsordnung der gemeinsamen Verwaltung vorbereitet, die zu erwartende Kostenverteilung ermittelt und dafür sorgt, dass die Interessen der Gemeinden berücksichtigt werden. Auf der kommenden Synode im November sollen die Mitglieder dieses Ausschusses gewählt werden.

Des Weiteren befasste sich die Synode mit der Pfarrstellenkonzeption für die Jahre 2015 bis 2020. Jährlich verlieren die Gemeinden im Kirchenkreis Moers durchschnittlich 1,5 Prozent an Mitgliederzahl. 2020 wird die Zahl der evangelischen Christen im Kirchenkreis von jetzt 104 000 Mitgliedern vermutlich auf 95 000 Gemeindeglieder gesunken sein. Verbunden damit ist nicht nur ein geringerer Bedarf an Pfarrstellen, sondern auch eine finanzielle Einbuße der Gemeinden. Die Zahl der nicht refinanzierten Pfarrstellen - also derer, die von den Gemeinden und dem Kirchenkreis bezahlt werden - wird von jetzt 41 auf 35 Pfarrstellen sinken. Die Synode bittet die Gemeinden, in ihren Regionen Möglichkeiten zu klären, wie sie trotz sinkender Anzahl von Pfarrern eine gleichmäßige pfarramtliche Versorgung der Gemeinden gewährleisten können.

Superintendent Isigkeit wies darauf hin, dass in den kommenden Jahren 21 Pfarrer pensioniert werden und es angesichts des derzeitigen Mangels an jungen Theologen schwierig werden könnte, frei werdende Stellen zu besetzen. "Aufgrund dieser Situation werden wir bereits jetzt Anstrengungen unternehmen, um die pfarramtliche Versorgung auch mittelfristig sicherstellen zu können", sagte er.

Das Diakonische Werk Kirchenkreis Moers und die Grafschafter Diakonie werden zusammengeführt, beschlossen die Synodalen nach eingehenden Beratungen einstimmig. Mit der Zusammenführung soll gewährleistet sein, dass auch künftig die diakonischen Aufgaben finanziert werden können, wenn die kirchlichen Mittel aufgrund sinkender Mitgliederzahlen zurückgehen.

Der Vorteil der Fusion besteht auch darin, dass mit dem Blick auf das Älterwerden der Menschen Beratungs- und Pflegeangebote der beiden Diakonien zusammengeführt werden können. Die Grafschafter Diakonie, die bislang in der ambulanten und stationären Pflege tätig ist und das Diakonische Werk, das neben allgemeiner sozialer Beratung zum Beispiel auch die Fachberatung Demenz oder Schuldnerberatung anbietet, können so einen besseren räumlich beieinanderliegenden Service leisten.

Die Dezentralität der Dienststellen in den Regionen soll gewährleistet bleiben. Hauptgesellschafter der neuen Gesellschaft wird der Kirchenkreis sein. Die bisherigen Gesellschafter der Grafschafter Diakonie, die Kirchengemeinden Moers und Vluyn und der Verein für innere Mission, bleiben mit insgesamt 25,1 Prozent der Gesellschafteranteile Minderheitengesellschafter. Die Kosten für die Umorganisation mit der Erhöhung des Gesellschafteranteils des Kirchenkreises zum Mehrheitsgesellschafter auf 74,9 Prozent in einer Gesamtsumme von 1,82 Millionen Euro wird aus dem Vermögen und in den kommenden Jahren aus der Diakonieumlage der evangelischen Kirchengemeinden erbracht. Deren Umlage wird wegen der finanziellen Belastungen der Gemeinden in den kommenden Jahren aber langfristig, entsprechend den allgemeinen Sparzielen in der evangelischen Kirche, gesenkt.

Der Kreissynodalvorstand soll bis zur Herbstsynode einen Gesellschaftervertrag zur Beratung und zum Beschließen erarbeiten. Die Synode beschloss, dass bis dahin geklärt werden soll, ob und inwieweit dabei die Besitzstände der Mitarbeiter auch für die Zeit nach der Zusammenführung, etwa die erworbenen Pensionszeiten und Tarifverträge, erhalten bleiben.

(skai)
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