Duisburg Lärmschutz für RRX-Anlieger

Duisburg · Die Duisburger, die entlang der geplanten Trasse für den neuen Schnellzug durchs Revier wohnen, werden bei zwei Bürgerveranstaltungen in der kommenden Woche über die schalltechnischen Untersuchungsergebnisse unterrichtet.

 Vor allem in Rahm führen die Bahngleise schon heute dicht an der Bebauung vorbei. Wenn für den RRX zwei zusätzliche Gleise gebaut werden, müssen dort etliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu zählen Brückenneubauten, die Verlegung der Straße, ein neuer S-Bahnhof in Rahm und (höhere) Lärmschutzwände.

Vor allem in Rahm führen die Bahngleise schon heute dicht an der Bebauung vorbei. Wenn für den RRX zwei zusätzliche Gleise gebaut werden, müssen dort etliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu zählen Brückenneubauten, die Verlegung der Straße, ein neuer S-Bahnhof in Rahm und (höhere) Lärmschutzwände.

Foto: reichwein

Der RRX kommt immer näher, auch wenn viele Bürger in unserer Stadt sich noch nicht vorstellen können, dass zusätzlich zu den heutigen Zügen bald auch noch eine weitere Linie von Dortmund in Richtung Düsseldorf fahren wird. Wie die Bahn gestern mitteilte, liegen inzwischen erste Berechnungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung für die Planungsabschnitte auf Duisburger Stadtgebiet vor. In zwei Bürgerinformationsveranstaltungen in der kommenden Woche wird die DB die Ergebnisse und die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorstellen, auf deren Grundlage Schallgutachten erstellt werden. Experten der Bahn sowie des beauftragten Schallgutachters präsentieren bei diesen Treffen die Details zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen und stehen für alle Fragen rund um den RRX zur Verfügung.

Die Bürgerinformationsveranstaltung für die Bahnanlieger und alle anderen Interessierten im Innenstadtbereich ist terminiert für den 22. November von 18 bis 19.30 Uhr in der Aula des Gertrud-Bäumer-Berufskollegs an der Klöcknerstraße 48 in Neudorf. Einen Tag später, am 23. November, geht es dann um den Duisburger Süden. Die Infoveranstaltung findet von 18 bis 19.30 Uhr im Pädagogischen Zentrum des Bertolt-Brecht-Berufskollegs, Am Ziegelkamp 28, in Huckingen statt. Es wird darum gebeten, den "Nebeneingang Süd" über den Biegerfelder Weg zu benutzen.

Der Planfeststellungsabschnitt 3.2 liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und umfasst den Bereich zwischen Rahm und dem Hauptbahnhof. Der anschließende Abschnitt 3.3 verläuft vom Hauptbahnhof bis zum Abzweig Duisburg Kaiserberg. Auf einem Teil der Strecke in beiden Planfeststellungsabschnitten werden zwei zusätzliche Gleise gebaut. Außerdem soll der Haltepunkt Rahm wie bereits berichtet barrierefrei umgebaut werden. Zwei Kreuzungsbauwerke südlich des Duisburger Hauptbahnhofs und verschiedene Brücken müssen im Zuge des Ausbaus für den RRX neu errichtet werden.

Aufgrund der Erweiterung des Schienenweges und der erheblichen baulichen Veränderung ergibt sich für die Anwohner in den Baubereichen ein Anspruch auf Schallschutz. Die Ergebnisse des Schallgutachtens sehen in den Baubereichen fast zwölf Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu sechs Metern vor. Auf fast 13 Kilometern ist der Einsatz des "Besonders überwachtes Gleis" (BüG) geplant. Ein spezieller Messzug überprüft einmal im Jahr den Zustand der Schienen. Je glatter Schienen sind, desto leiser kann ein Zug darüber rollen. Ist der akustische Zustand der Schiene jenseits der Grenzwerte, schleift ein Schienenschleifzug die Schienen wieder glatt.

Außerdem haben laut Planung rund 750 Gebäude Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen stattfinden, besteht laut Bahn auch kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz. Für diese Bereiche werden derzeit Schallgutachten im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes erstellt. Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und somit der offizielle Beginn des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Hauptbahnhof bis Kaiserberg, ist für 2017 geplant, der Abschnitt Hauptbahnhof bis Rahm folgt anschließend. Das EBA leitet nach der Prüfung die Planfeststellungsunterlagen an die Planfeststellungsbehörde - in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf - und die Stadt Duisburg weiter. Die Stadt wird dann die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen sicherstellen. In dieser Zeit haben die betroffenen Bürger die Möglichkeit, ihre Einwendungen zu den Planungen schriftlich einzureichen.

Auch die Träger öffentlicher Belange (TöB) werden von der Bezirksregierung aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Nach Ende der Einwendungsfrist wird die Deutsche Bahn die Einwendungen und Stellungnahmen von der Bezirksregierung erhalten, um anschließend schriftlich erwidern zu können. Voraussichtlich wird die Bezirksregierung im Anschluss einen Erörterungstermin ansetzen, um einen Austausch zwischen öffentlichen und privaten Interessen herzustellen und Argumente auszutauschen.

(RP)
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