Arbeitskreis Kriminalitätsvorbeugung Stadt kämpft vergeblich gegen Wettbüros

Duisburg · 65 Wettbüros gibt es in Duisburg zurzeit – Tendenz steigend. Die Stadt kann aus rechtlichen Gründen nicht einschreiten, erklärte Dezernent Paul Bischof am Dienstag. Bei den Spielhallen sieht es etwas anders aus.

 Die Stadt möchte, dass es weniger Spielhallen in Duisburg gibt. Doch das ist eine komplizierte Angelegenheit.

Die Stadt möchte, dass es weniger Spielhallen in Duisburg gibt. Doch das ist eine komplizierte Angelegenheit.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Dass die Zahl an  Wettbüros, Wettannahmestellen und Spielhallen möglichst klein gehalten werden soll, ist in Duisburg schon lange politischer Konsens. Dies auch umzusetzen, ist ausgesprochen schwierig, wie am Dienstag bei der Sitzung des Arbeitskreises Kriminalitätsvorbeugung im Rathaus deutlich wurde. Während bei Spielhallen die Bearbeitung der erforderlichen Genehmigungsanträge wegen des Personalmangels in der Stadtverwaltung nur schleppend vorangeht (siehe Box), hat die Stadt beim Vorgehen gegen Wettbüros kaum eine rechtliche Handhabe.

Andreas Stephan, Arbeitsgruppenleiter für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, erklärte die schwierige Rechtslage bei den Wettbüros. Genehmigungsbehörde für derartige Einrichtungen ist die Bezirksregierung. „Sie kann aber keine Konzession erteilen, weil dafür zurzeit eine verbindliche rechtliche Grundlage fehlt“, so Stephan. Das kuriose daran: Alle 65 Wettbüros im Stadtgebiet seien legal, weil sie eine Konzession beantragt hätten. So lange ihnen die Konzession aber nicht versagt werden kann, sei auch eine Schließung durch die Stadt nicht möglich, erklärte der Vertreter der Ordnungsbehörde. Das lasse zurzeit befürchten, dass weitere Wettbüros aufmachen könnten.

„Uns sind die Hände gebunden“, sagte Duisburgs Rechtsdezernent Paul Bischof. Einzige Chancen seien die Möglichkeiten aus baurechtlichen Gründen, ein Verstoß gegen die Sperrzeit nach 1 Uhr nachts oder eine etwaige Unzuverlässigkeit des Betreibers. Aber auch dies sei schwierig: „Dann findet sich schnell eine Schwester oder ein Onkel, der dann einspringt.“

Bei den Spielhallen zeichne sich ab, dass bei den meisten abgelehnten Anträgen von den Betreibern gegen die städtische Entscheidung geklagt wird. So lange dann die gerichtlichen Verfahren laufen, könnten die Spielhallen weiterbetrieben werden. „Was die Einhaltung des Mindestabstandes von 350 Metern Luftlinie zwischen einzelnen Spielhallen angeht, bedeutet das oftmals eine schwierige Entscheidung, wer darf und wer nicht.“ Zudem gebe es dann die Möglichkeit der sogenannten „Drittanfechtungsklage“. In diesen Fällen kann ein vermeintlich benachteiligter Betreiber gegen die Genehmigung für seinen benachbarten Konkurrenten vor Gericht vorgehen. In vier Fällen in Duisburg laufen bereits derartige Verfahren.

Die Stadt geht im übrigen davon aus, dass mit weiteren Klagen vor dem Verwaltungsgericht in bereits laufenden Verfahren zu rechnen ist. Paul Bischof versprach, die Zahl der Spielhallen auf Dauer zu senken.

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