Duisburg Klatsche für Grünen Parteivorstand

Duisburg · Parteigericht sieht nicht, dass der Fraktionschef der Partei geschadet hat.

 Prof. Dieter Kantel hat seiner Partei nicht geschadet – so das Urteil.

Prof. Dieter Kantel hat seiner Partei nicht geschadet – so das Urteil.

Foto: Probst, Andreas (apr)

Prof. Dr. Dieter Kantel, Sprecher der Grünen-Ratsfraktion, und Matthias Schneider, Sprecher der Partei, sind bekanntlich nicht immer einer Meinung.

Im Gegenteil: Sie sind so weit auseinander, dass der eine — Schneider (beziehungsweise der Kreisvorstand der Duisburger Grünen) — dem anderen, Kantel, ein Parteiordnungsverfahren an den "Hals" hängte. Die Partei-Juristen allerdings haben jetzt mit ihrem Urteil den Kreisvorstand deutlich in eine Schranken verwiesen.

Darum ging es bei dem Verfahren vor dem Landesschiedsgericht:

Aus Sicht des Kreisparteivorstandes hat Kantel den Grünen geschadet, als er entgegen der Kreisparteibeschlüsse (beziehungsweise denen der Gesamtfraktion) nicht die Abwahl von Oberbürgermeister Sauerland betrieben hat, als Aufsichtsratsmitglied beim DVV-Konzern für den Ankauf der Steag-Anteile stimmte und auch die zwei neuen Geschäftsführerstellen bei den Wirtschaftsbetrieben mitmachte. In allen drei Fällen hatte der Parteivorstand bzw. der Gesamtvorstand ein anderes Vorgehen beschlossen. Und schließlich wollte Kantel nicht, dass Fraktionskollegin Claudia Leiße, die dem "Schneider-Flügel" zugerechnet wird, Fraktionssprecherin wird.

Der Antragsteller — der Kreisvorstand — forderte, dass das Parteigericht Kantel dafür rügt oder verwarnt. Zudem solle Kantel seine Parteirechte bis zu zwei Jahren ruhen lassen sowie die Parteibeschlüsse umsetzen. Das Landesparteigericht sieht keinen Verstoß Kantels gegen die Grünen-Satzung oder den Grundkonsens, und kann somit auch nicht erkennen, dass Kantel den Grünen geschadet hat. Der Fraktionssprecher unterliege keinem imperativen Mandat (weil es das bei den Grünen nicht gibt) und sei seinem Gewissen verpflichtet. Beschlüsse der Mitgliederversammlung seien für die Fraktion nur eine Anregung.

Die Fraktion sei eigenständig und stehe unabhängig neben der Partei. Eine Einmischung in Vorgänge der Fraktion durch das Schiedsgericht sei nicht zulässig. Vielleicht kann sich der unterlegene Parteivorstand zumindest über Punkt in dem Urteil freuen: Die Kosten des Verfahrens muss er nicht tragen, die übernimmt der Landesverband.

(RP)
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