Duisburg Kita-Plätze genug, aber wenig Raum

Duisburg · Stadt befürchtet nach BGH-Entscheidung keine Klagewelle.

Eltern haben laut Gesetz Anspruch darauf, dass ihre Kinder in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden. Dieser Anspruch gilt für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Position der Eltern am vergangenen Donnerstag noch weiter gestärkt: Eltern, die sich um einen Betreuungsplatz bemühen, aber keinen erhalten, dürfen die Kommune auf Schadenersatz verklagen. Denn in der Zeit, in der die Kinder weiterhin zuhause bleiben, muss zumindest ein Elternteil auf seinen Verdienst verzichten.

Nordrhein-Westfalen ist laut statistischem Bundesamt Schlusslicht, wenn es um die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geht. Gerade einmal rund 25 Prozent der Kinder erhalten einen Platz in der Kinderbetreuung. In Duisburg liegt die Versorgungsquote nach Angaben der Stadt bei etwa 44 Prozent - sprich fast jedes zweite Kind besucht eine Einrichtung.

Insgesamt leben knapp 9.000 Kinder in Duisburg, deren Alter zwischen einem Jahr und unter drei Jahren liegt. Davon haben etwa 2.300 einen Platz in einer Kindertagesstätte, das entspricht einer Versorgungsquote von knapp 24 Prozent. Hinzu kommen knapp 1.800 Plätze in der Tagespflege, von denen weitere 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren profitieren.

In einem Dringlichkeitsbeschluss vom März diesen Jahres weist die Stadt darauf hin, dass sie Versorgungsquote und der Bedarf an Betreuungsplätzen auch von der Einwohnerentwicklung abhängt. In der Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen ist der Zuwachs an Kindern am größten: Fast 700 Kleinstkinder im Alter von null bis zwei Jahren sind im Jahr 2015 neu in die Statistik aufgenommen worden. Für den Einwohnerzuwachs in dieser Alterssparte nennt die Stadt zwei Gründe. Zum einen hält der Zustrom der Zuwanderer aus Südosteuropa ungebrochen an. Zum anderen nimmt die Zahl der Flüchtlinge weiter zu. Folglich ist auch die Hürde für die Stadt groß, für ausreichende Kita-Plätze zu sorgen.

Für die nächsten Jahre erwartet die Stadt aber, dass die verfügbaren Plätze mehr als ausreichend sind. Das ist das Ergebnis einer Elternbefragung, die die Zahl der notwendigen Kita-Plätze ermitteln soll. Im gesamten Stadtgebiet sind laut Ergebnis der Befragung knapp 700 Plätze verzichtbar, um Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren zu betreuen.

In der Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder ist nach einem Ratsbeschluss von 2009 eine Bedarfsdeckung von 95 Prozent vorgesehen. Diese Quote wird hier sogar noch übertroffen: Von den knapp über 13.000 Kindern, die in diesem Alter im Stadtgebiet wohnen, erhalten 12.700 einen Platz im Kindergarten. Das entspricht über 96 Prozent. Die Zahl erhöht sich noch, wenn alle Plätze einbezogen werden, die außerhalb des Kinderbildungsgesetzes gefördert werden. Denn speziell für Flüchtlingskinder oder in heilpädagogischen Einrichtungen finanziert das Land weitere Betreuungsangebote.

Der Stadt seien auch aufgrund der hohen Versorgungsquoten keine gerichtlichen Verfahren bezüglich fehlender Kita-Plätze bekannt. "Auch nach der BGH-Entscheidung rechnet das Jugendamt nicht mit einer Klagewelle", sagt Gabi Priem, Sprecherin der Stadt Duisburg. "Bereits in der Vergangenheit ist bei der Betreuungsplatzvergabe der Fokus insbesondere auf den Faktor Berufstätigkeit der Eltern gerichtet worden."

Auch wenn kein Bedarf besteht, weitere Angebote in der Kinderbetreuung zu schaffen, so mangelt es häufig an Platz in den Einrichtungen selbst. Um die notwendigen Betreuungsplätze anbieten zu können, ist in manchen städtischen Einrichtungen einkalkuliert, dass die geplante Gruppengröße überschritten wird. Wie schon in den Vorjahren betrifft das aber nur Betreuungsstätte, die auch die räumlichen Voraussetzungen dafür bieten. In Einrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren und älter ist das beispielsweise bei gut 500 Plätzen der Fall.

(RP)
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