Duisburger SPD-Spenden Kein Verdacht auf Straftat
Duisburg · Die Staatsanwaltschaft hat wegen der umstrittenen SPD-Parteispenden in Duisburg "keinen Anfangsverdacht für eine Straftat". Dies teilte der Duisburger Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch am Dienstag mit.
Bei der Kommunalwahl 2009 hatten sich die SPD-Mandatsbewerber in Duisburg schriftlich verpflichten müssen, bei einer erfolgreichen Kandidatur bis zu 800 Euro an die Partei zu spenden. "Für eine Nötigung fehlt es am Merkmal der Drohung mit einem empfindlichen Übel", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Ein Verstoß gegen die Strafvorschriften des Parteiengesetzes sei nicht gegeben. NRW-Innenminister und Duisburgs SPD-Chef Ralf Jäger war im Frühjahr außerdem in die Kritik geraten, weil ein ihm bekannter Rechtsanwalt als Gegenleistung für Aufträge "Dankeschön"-Spenden geleistet haben soll. Jäger verwahrte sich gegen die Vorwürfe der Opposition.