Duisburg Kein Laubbläser sonn- und feiertags

Duisburg · Das leidige Thema Laub beschäftigt in diesen Tagen Hauseigentümer in ganz Duisburg. Die RP informiert darüber, was es alles zu beachten gibt. Die Wirtschaftsbetriebe fahren ab Ende des Monats wöchentliche "Laubtouren".

Ein goldener Herbst bereitet grundsätzlich Freude. Wildromantische Spaziergänge durch bunte Wälder gehören für viele Menschen zu den schönsten Aktivitäten des Jahres. Doch das Laub sorgt auch für Ärger und Arbeit.

Die Wirtschaftsbetriebe beginnen Ende des Monats mit ihren "Laubtouren" durch die Bezirke. Für jeden Bezirk wird es einmal wöchentlich einen Abholtermin geben. Die städtischen Abfallentsorger werden an diesem Tag alle Laubsäcke mitnehmen, die am Straßenrand stehen. Die Wirtschaftsbetriebe weisen darauf hin, dass sie nur Laubsäcke mitnehmen, die offen oder durchsichtig sind. Säcke, die neben Laub auch Grünschnitt oder Hausmüll enthalten, werden nicht abgeholt. Die genauen Termine sind unter www.duisburg.de/micro2/wbd. aufgelistet

Wer nicht auf den vorgegebenen Abholtermin warten möchte, hat die Möglichkeit, seine Blätter innerhalb der Öffnungszeiten auf einem der vier Betriebshöfe im Stadtgebiet abzugeben. Der Recyclinghof Röttgersbach, Im Holtkamp 84, hat Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Betriebshof Mitte, Zur Kupferhütte 10, bietet die Laubentsorgung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr an. Am Samstag ist die Entsorgung bis 15 Uhr möglich. Die Recyclinghöfe in Huckingen, Kaiserswerther Straße 210, und in Rheinhausen, Schauenstraße 40, haben dieselben Öffnungszeiten wie der Betriebshof Mitte. Die Entsorgung ist kostenlos.

Die rund 11 000 Tonnen Laub, die die Wirtschaftsbetriebe im Jahr sammeln, werden kompostiert und finden als Dünger in der Landwirtschaft Verwendung.

Für am Boden liegendes Laub gilt die gleiche Gesetzeslage wie für Schnee. Das heißt, wer für die Entfernung von Schnee auf dem Stück Gehweg vor seiner Haustüre verantwortlich ist, muss auch das Laub auf dem Bürgersteig entsorgen. Dass es sich um Blätter von städtischen Bäumen handelt, spielt dabei keine Rolle. Kommt es zu Verletzungen infolge von Stürzen, die auf nasses Laub zurückzuführen sind, kann man bei nachweislich vernachlässigter Pflege des Gehweges Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wer dem Laub im heimischen Garten mit schwerem Gerät zu Leibe rücken will, muss die Betriebsbeschränkungen für Gartengeräte beachten. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der Betrieb von geräuschintensiven Geräten wie Laubbläsern nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr gestattet ist. Sonn- und Feiertags ist die Nutzung entsprechender Geräte grundsätzlich untersagt.

(RP)
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