Duisburg Kein Glück mit Bett und Sex

Duisburg · Die Stadt Duisburg muss nach der Pleite mit der Bettensteuer für Touristen und Geschäftsleute, die nach einem Gerichtsurteil nun nicht mehr eingezogen wird, auch auf Einnahmen aus der sogenannten Sexsteuer verzichten. Sie war 2010 vom Stadtrat beschlossen worden. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Freitag dem Kämmerer einen Strich durch die Rechnung gemacht, der mit bis zu 500 000 Euro Mehreinnahmen kalkuliert hatte.

Geklagt hatte eine gewerbliche Vermieterin in Duisburgs sündigem Rotlichtviertel an der Vulkanstraße. Sie stellt Prostituierten gegen Bezahlung Zimmer zur Verfügung und sollte sechs Euro pro Dame und Nacht (beziehungsweise Tag) an die Stadt bezahlen. Das Gericht gab ihr Recht und urteilte am Freitag, dass zwar generell gegen eine "Sexsteuer" nichts einzuwenden sei. Aber in dem vorliegenden Fall handle es sich um eine Einrichtung, die man als Bordell bezeichnen könne. Und bei solchen Etablissements greife bereits die Vergnügungssteuersatzung. Eine personenbezogene Steuer sei in solchen Fällen hingegen nicht vorgesehen. Der Stadt stehe es aber frei, einen neuen Steuerbescheid auf der Grundlage der Veranstaltungsfläche des Hauses der Klägerin zu erlassen.

(RP/ac)
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