Duisburg Wieso kam Ex-OB Josef Krings so billig davon?

Duisburg/Düsseldorf · Eine Liste des Justizministers belegt: Gegen den 87-jährigen früheren Duisburger SPD-Oberbürgermeister wurde fünfmal wegen Verkehrsdelikten ermittelt. Ein Verfahren läuft noch.

 Duisburgs Alt-OB Krings gab seinen Führerschein freiwillig ab.

Duisburgs Alt-OB Krings gab seinen Führerschein freiwillig ab.

Foto: Christoph Reichwein

Gegen Josef Krings liefen mehr Ermittlungsverfahren wegen Verfehlungen im Straßenverkehr als bisher bekannt. Insgesamt fünf Mal haben die Staatsanwälte gegen den inzwischen 87-jährigen Alt-OB ermittelt. Dies geht aus einem Bericht von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses hervor.

Darin heißt es, Innenminister Ralf Jäger (SPD) sei Ende 2013 darüber informiert worden, dass Krings nahegelegt werden solle, "wegen einer eventuell anstehenden Überprüfung seiner Fahreignung" den Führerschein abzugeben. Der amtierende Duisburger OB, Sören Link (SPD), teilte dazu unserer Redaktion auf Anfrage mit, er habe Jäger als Vorsitzenden der Duisburger SPD in der zweiten Dezemberhälfte von seiner Absicht informiert, "Herrn Krings in einem persönlichen Gespräch nahezulegen, seinen Führerschein freiwillig abzugeben". Dieses Gespräch habe am 17. Januar 2014 stattgefunden. Am 22. Januar sei Krings nach kurzer Bedenkzeit diesem Rat gefolgt.

Er, Link, habe die Informationen über Krings von der Duisburger Straßenverkehrsbehörde erhalten, deren oberster Vorgesetzter er als Oberbürgermeister sei. Er habe aber niemanden "außerhalb der Stellen der Stadtverwaltung, die mit dem Fall befasst waren", informiert. Mit "Nein" antwortete er auf die Frage, ob Einfluss auf die Ermittlungsbehörden ausgeübt worden sei, die Verfahren einzustellen. Und das sind die Verfehlungen des Ex-OB:

Februar 2012: Krings wird vorgeworfen, in Duisburg beim Linksabbiegen einen entgegenkommenden Fahrradfahrer übersehen und diesen bei dem Zusammenstoß verletzt zu haben. Der Radfahrer stellte keinen Strafantrag. Krings zahlte 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung; die Staatsanwaltschaft Duisburg stellte das Ermittlungsverfahren ein.

14. Juni 2013: In der Nähe seines Privathauses soll Krings eine Straßenlaterne gerammt und davongefahren sein, ohne die Polizei zu benachrichtigen. Er habe einen dringenden Termin im Rathaus gehabt, hätte danach aber die Polizei verständigt, sagte Krings später. Er zahlte 1000 Euro Geldbuße. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg eingestellt.

13. November 2013: In Düsseldorf soll Krings beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben und davongefahren sein. Laut Kutschaty-Bericht gab Krings später an, "nichts von einem möglichen Anprall gemerkt" zu haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte das Verfahren sein. Krings kam mit einer Verwarnung von 30 Euro davon.

29. Januar 2014: Nachdem Krings am 22. Januar 2014 seinen Führerschein abgegeben hatte, fuhr er fünf Tage später mit dem Auto. Er begründete dies mit einer persönlichen Notsituation. Die Staatsanwaltschaft Duisburg stellte das Verfahren nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro ein.

3. März 2014: Josef Krings wurde erneut beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Wegen Geringfügigkeit stellte die Duisburger Staatsanwaltschaft das Verfahren ein - der 87-Jährige sei "bisher ohne Fehltritt durchs Leben gegangen".

Der zuständige Dezernent hatte laut Kutschaty-Bericht aber weder auf den Ausdruck aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister noch auf die Vorgangsliste der Staatsanwaltschaft Duisburg geachtet. Andernfalls wäre es wohl "nicht zu dieser Art Erledigung gekommen". Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Duisburg in diesem Fall die Ermittlungen wieder aufgenommen. Krings hat nach Angaben der Behörde noch zwei Wochen Zeit für seine Stellungnahmen.

Der CDU-Rechtsexperte im Düsseldorfer Landtag Peter Biesenbach sagt: "Da müssen schon gute Erklärungen kommen, um das alles für Zufall zu halten." Auch der Duisburger CDU-Vorsitzende Thomas Mahlberg hält Aufklärung für "dringend geboten".

(RP)
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