Duisburg Immer Abstand zu den Schwächeren
Duisburg · Alle Fahrzeuge der Polizei und des Ordnungsamtes weisen ab sofort auf den Mindestabstand von 1,50 Meter hin, den Kraftfahrzeugfahrer gegenüber Fahrradfahrern einzuhalten haben.
Die Erfahrung von Wolfgang Voßkamp, der täglich mit seinem Fahrrad rund 13 Kilometer von seiner Wohnung bis zu seiner Arbeitsstellen fährt, haben wohl schon viele Radler in Duisburg gemacht: Immer wieder kommen den Radlern Auto-, Lkw- oder auch Busfahrer viel zu nahe. Voßkamp, Mitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs in Duisburg (ADFC), hat das jüngst mal gezählt: Bei einer längeren Tour wurde er im Durchschnitt pro Kilometer jeweils einmal von einem Kraftfahrzeugfahrer abgedrängt.
Das soll sich ändern: Auf Anregung des ADFC wurde im Verkehrssicherheitsnetzwerk "Duisburg. Aber sicher!" eine gemeinsame Aktion mit der Verkehrsdirektion der Polizei Duisburg und dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt verabredet: Alle rund 100 Fahrzeuge der Duisburger Polizei und des Ordnungsamtes tragen ab sofort auf der Heckscheibe einen leuchtend gelben Aufkleber, der auf einen Mindestabstand von 1,50 Meter hinweist, den Kraftfahrzeugfahrer beim Überholen von Radlern einzuhalten haben. Der Hintergrund der Aktion ist ernst, wie Polizeidirektorin Dr. Elke Bartels und der Dezernent Dr. Ralf Krumpholz gestern Nachmittag im Polizeipräsidium erläuterten: In Duisburg werden im Jahresdurchschnitt 200 Unfälle mit Fahrradfahrern offiziell registriert. Die Zahl mag vergleichsweise gering erscheinen, doch sind die Unfälle für die Fahrradfahrer meist schwer. Erst im vergangenen Monat wurde in der Innenstadt ein Fahrradfahrer bei einem Unfall mit einem Autofahrer getötet.
Die meisten Autofahrer entscheiden nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer vorbeifahren können. Das Gefühl täuscht nicht selten: Oft kommt es bei diesen Überholmanövern zu gefährlichen Situationen zwischen Auto und Radlern, weil der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Dabei gibt die Straßenverkehrsordnung eine unmissverständliche Regelung vor: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden." Die Rechtssprechung hat dazu festgestellt, dass ein notwendiger Abstand zwischen einem Auto und einem Fahrrad mindestens 1,50 Meter betragen muss. "... mindestens 1,50 Meter", sagte gestern Elke Bartels. Wenn ein Lkw einen Fahrradfahrer passiert, entsteht ein Luftsog. Deshalb sollten Lkw-Fahrer einen noch größeren Abstand halten.
"Fahrradfahrer haben keine Knautschzone, deshalb müssen wir die Schwächeren, die Fahrradfahrer, vor den Stärkeren, den Autofahrern, schützen", sagte Frau Bartels.
Die neue Abstands-Aktion gehört mit zur Verkehrssicherheitskampagne "Duisburg. Aber sicher!", bei der Polizei, die Bürgerstiftung, die DVG und das Ordnungsamt zusammenarbeiten. Dort war die Gefährdung von Radfahrern schon einmal Thema: Mit dem Aufstellen von sogenannten weißen Geisterfahrrädern wurde auf Gefahrenstellen hingewiesen, wo ein Fahrradfahrer tödlich verunglückte.
Klaus Hauschild, Sprecher des ADFC, meinte gestern: "Sollte durch die Aktion nur ein einziger Unfall vermieden werden, dann hat sich die Aktion gelohnt."