Duisburg Im Licht: Stadt will korrekt beraten haben

Duisburg · Nach Meinung des Wählerbündnisses SGU ist das Vorgehen der Stadtverwaltung beim Bürgerbegehren zum Grundstücksverkauf "Im Licht" am Wambachsee nicht zu verstehen. "Es mangelt an Fingerspitzengefühl beim Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern", erklärt Ratsherr Hagenbuck, Vorsitzender des Wählerbündnisses SGU.

"Es kann nicht sein, dass dem Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten erst bei Prüfung der Unterschriften aufgehe, dass diese unzulässig seien. Zumal man sich fragt, warum bei einer durch die Begründung gegebenen Unzulässigkeit noch Unterschriften geprüft worden seien", sagt Ratsherr Hagenbuck weiter.

Die Stadt Duisburg widerspricht dagegen dem Eindruck, sie habe die Vertreter der Bürgergemeinschaft Wedau nicht ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks am Wambachsee (Im Licht) beraten. Es habe mehrere Gespräche und schriftliche Hinweise gegeben, die frühzeitig deutlich machten, dass das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen nicht den Regeln der Gemeindeordnung (Paragraph 26) entspricht.

Die städtische Einschätzung sei den Vertretern der Bürgergemeinschaft Wedau am 23. und 31. Mai 2012 in einem Brief und einer E-Mail übermittelt worden. Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten habe schon vor dem Start der Unterschriftensammlung umfassende Hinweise gegeben, dass Fragestellung und Begründung auf den Unterschriftenlisten nicht thematisch deckungsgleich waren.

(RP/rl)
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