Loveparade-Prozess in Duisburg "Ich habe kein Gefühlsempfinden mehr"

Duisburg · Am Donnerstag sind in Duisburg drei Zivilklagen im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe verhandelt worden. Eine Klägerin berichtet, dass sie seit dem Unglück keinen Kontakt mehr zu Freunden hat.

Loveparade-Gedenkstätte fertiggestellt
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Foto: dpa, Federico Gambarini

Auch sechs Jahre nach dem Unglück bei der Loveparade in Duisburg finden die Betroffenen keine Ruhe. Statt eines Strafprozesses beschäftigen die Justiz aber vor allem Zivilklagen von Opfern, die Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Am Donnerstag wurden nun drei weitere Zivilverfahren verhandelt. Die vierte Zivilkammer des Duisburger Landgerichts beschäftigte sich mit drei Fällen, in denen es jeweils um mehrere Tausend Euro Entschädigung geht. Nur eine Klägerin war auch persönlich anwesend.

Andrea M. aus Duisburg schilderte vor Gericht, wie es ihr heute geht. Seit der Loveparade-Katastrophe lebt sie völlig zurückgezogen, hat keinen Kontakt mehr mit Freunden und nur wenig Kontakt mit ihrer Familie. "In den Wochen nach der Katastrophe ging es mir zunächst gut, ich habe das darauf zurückgeführt, dass ich froh war, lebend aus der Sache rausgekommen zu sein", sagte die Klägerin vor Gericht. "Einige Zeit nach dem Ereignis sah ich während einer Busfahrt eine Baustelle mit Bauarbeitern in Signalwesten, einem Dixie-Klo und Zäunen. Da fingen die Rückblenden an."

Vor allem emotional belastet sie das Ereignis. Sie habe kein "normales Gefühlsempfinden" mehr. "Ich kann mir nicht mehr vorstellen, wie sich Trauer, Langeweile oder Verliebtsein anfühlt." M. hatte sich während der Katastrophe im Tunnel befunden, in dem sich die Massenpanik entwickelte. Sie hatte mitansehen müssen, wie Verletzte wiederbelebt werden mussten. Wegen der posttraumatischen Belastungsstörung fordert die Klägerin mindestens 70.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro von der Veranstaltungsfirma Lopavent. 10.000 Euro hat sie schon bekommen. Einen Vergleich gab es am Donnerstag nicht.

Fahrlehrerin zeitweise berufsunfähig

Am Donnerstag wurden außerdem zwei weitere Fälle verhandelt. Eine 54-jährige Fahrlehrerin aus Duisburg verlangt von der Veranstalterfirma Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro und Schadensersatz von 16.000 Euro. Die Fahrlehrerin ist zeitweise berufsunfähig und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die 54-Jährige hatte sich während der Massenpanik auf dem Loveparade-Gelände mitten im Gedränge befunden. "Das Leben meiner Mandantin ist sehr eingeschränkt", sagte Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin aus Bochum, die alle drei Klägerinnen vertritt.

Der Vorsitzende Richter schlug den Streitparteien einen Vergleich in Höhe von 10.000 Euro Schmerzensgeld plus zusätzlich 1000 Euro Schadensersatz vor. Ob die Klägerin, die am Dienstag wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht vor Gericht erschien, den Vergleich annimmt, ist noch nicht klar. Der rechtliche Vertreter der Firma Lopavent schlug einen Betrag von 5000 Euro vor, ließ aber durchblicken, dass man sich im Falle eines Vergleichs einig werden könnte.

Die zweite Klage wird voraussichtlich eingestellt, das deutete der Vorsitzende Richter in der Verhandlung an. Er sah keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch. Die 47-jährige Frau aus Ratingen hatte sich zur Zeit des Unglücks nicht auf dem Gelände sondern nur in der Nähe befunden. "Es ist schon erstaunlich, 3400 Euro Schadensersatz für Zahnersatz zu fordern, wenn man nicht mal in der Nähe des Unglücks war", sagte Ingo Minoggio, Anwalt der Gegenseite. Die Frau hatte zudem 30.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Anwältin Bärbel Schönhof begründete den Anspruch ihrer Mandantin mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, die diese in Folge der Massenpanik mit vielen Toten entwickelt habe. Damit seien auch die körperlichen Symptome — namentlich eine Entzündung im Kiefer — zu erklären, die einen Zahnersatz nötig machten.

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