Duisburg Harte Strafen für illegale Raucherclubs

Duisburg · Das Betreiben einer Gaststätte als Raucherclub ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster hervor.

Viele Wirte umgehen das Rauchverbot
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Viele Wirte umgehen das Rauchverbot

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Vom generellen Rauchverbot sind danach lediglich Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften ausgenommen, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist. Dies träfe für Gaststätten allerdings nicht zu, da dort die Einnahmen durch den Verkauf von Speisen und Getränken im Vordergrund stünden, so die Begründung des Gerichts.

Das Ordnungsamt Duisburg fordert daher alle Gaststättenbetreiber auf, ihre Betriebe in Zukunft rauchfrei zu führen. Dies wird vom städtischen Außendienst durch Kontrollen überprüft. Sollten die Betreiber den Nichtraucherschutz nicht einhalten, drohen ihnen empfindliche Bußgelder und der Erlass einer Ordnungsverfügung. Bei beharrlichen Verstößen kann dies sogar mit dem Entzug der Konzession enden.

(RP)
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