Duisburg Haftstrafe nach Messerattacke

Duisburg · Nach tödlichen Messerstichen auf einen 39-Jährigen am zweiten Weihnachtstag des vergangenen Jahres in Rumeln ist der Täter gestern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Der eigene Schwager hatte den Mann auf der Stettiner Straße so schwer verletzt, dass er verblutete. Das Gericht ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Der Staatsanwalt forderte zehn Jahre Haft wegen Totschlags. Der Angeklagte und seine Verteidiger sprachen von einer Notwehrsituation. Es gab mehrere Prozesstage mit vielen Zuschauern vor dem Duisburger Landgericht.

Die Familien des Angeklagten und des Opfers zeigten reges Interesse an der Verhandlung. Von beiden Familien waren auch am Tattag Mitglieder anwesend. Fest stand, dass der Rumelner seinen Schwager am zweiten Weihnachtstag mit dem Messer tödlich verletzte. Fest stand auch, dass dieser Schwager Frau und Kinder des Angeklagten aus der ehelichen Wohnung holen wollte. Dann boten sich mehrere Versionen. Der Angeklagte hatte angegeben, er sei zuerst von seinem Schwager und einem weiteren Mann zu Boden gebracht und mit Pfefferspray angegriffen worden und habe erst dann sein Messer gezogen, um sich zu verteidigen. Einige der Zeugen berichteten allerdings, der 30-Jährige sei schon mit gezogenem Messer auf das Opfer zugelaufen. Weitere sagten aus, der Angeklagte habe schon im Vorfeld angekündigt, es werde Blut fließen. Anlass für den geplanten Auszug der Frau aus der ehelichen Wohnung war, dass der 30-Jährige eine Geliebte hatte.

Die Ehe sei über ihre Köpfe hinweg beschlossen worden und er habe zu viel Respekt gehabt, diese Entscheidung in Frage zu stellen. Schließlich habe er sich aber doch von seiner Ehefrau trennen wollen. Dass die Kinder außerhalb von Duisburg aufwachsen sollten, damit seien aber weder er noch seine Eltern und Geschwister einverstanden gewesen. Am Tattag kam es deshalb zu der folgenschweren Auseinandersetzung. Der Sachverständige sprach von einer Tat im Affekt. Der Mann hatte massiv und mit voller Wucht zugestochen.

(BL)
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