Duisburg Gebag: Kündigung von Vorstand war richtig

Duisburg · Das Küppersmühlen-Desaster droht für den früheren Vorstand der Gebag zu einem persönlichen Fiasko zu werden.

Der Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gebag fasste am 27. Februar 2009 einen Beschluss, der sich für den Vorstand im Nachhinein verhängnisvoll auswirken könnte. In diesem Aufsichtsratsbeschluss gab es grünes Licht für den Erweiterungsbau des Museums — allerdings unter Bedingungen.

Dazu gehörte auch, dass die Kosten kalkuliert sind und die Finanzierung gesichert ist. Andernfalls hätte der Vorstand reagieren müssen. Gestern stand Ex-Chefin Marianne Wolf-Kröger vor Gericht.

Nach Auffassung des Gerichts ließ der damalige Vorstand Fristen verstreichen und ging damit für die Gebag eine Bauverpflichtung ein, ohne dass die Bedingungen erfüllt waren. "Zu diesem Zeitpunkt gab es nur eine Kostenschätzung. Zudem wurde mit dem Bau ohne jede Prüfstatik begonnen. Das mag aus bautechnischer Sicht in Ordnung sein, nach kaufmännisch-wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist das verheerend", erklärte die Vorsitzende Richterin.

Beim Erweiterungsbau der Küppersmühle handele es sich um ein "spektakuläres Ausnahmeobjekt", dessen Kosten so nicht überschaubar gewesen seien. Zudem habe es im Februar 2009 eine Finanzierungslücke gegeben. Sieben Millionen Euro fehlten, weil die Frage des Vorsteuerabzugs nicht geklärt war. Bis auf 1,3 Millionen Euro wurde diese Summe dann aber später durch Sponsorengelder eingenommen. Dass Marianne Wolf-Kröger erst am 1. Februar 2009 als drittes Vorstandsmitglied berufen worden war und nur wenige Wochen Zeit hatte, sich mit der Materie vertraut zu machen, ändert daran nach Auffassung des Gerichts nichts. "Da braucht man keine tiefen Einsichten", so die Richterin.

Dass es "hohen politischen Druck" gegeben habe, sei ebenfalls unerheblich. Dass Marianne Wolf-Kröger später das Stahlbauunternehmen Queck aus Düren mit der Sanierung des Stahlquaders beauftragte, hat für sie möglicherweise nun handfeste Konsequenzen. Das Gericht gab zu erkennen, dass dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte.

Für die später völlig aus dem Ruder gelaufenen Baukosten müsse Wolf-Kröger möglicherweise persönlich haften. Denn die von der Gebag geforderten 5,75 Millionen Euro Schadensersatz könnten dem Unternehmen nach Auffassung des Gerichts tatsächlich zustehen. Um den Schaden zu beziffern, legten die Anwälte der Gebag fünf Aktenordner mit vom Vorstand abgezeichneten Rechnungen vor. Die wollen die Rechtsvertreter von Marianne Wolf-Kröger nun durchprüfen und sich anschließend dazu äußern. Dazu wurde eine Frist bis zum 25. Juli eingeräumt. Ende September soll ein Urteil fallen. Es ist davon auszugehen, dass die Sache dann in nächster Instanz am Oberlandesgericht Düsseldorf ausgetragen wird.

(RP/rl)
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