Duisburg Ganztag: Teilnahme ist verpflichtend

Duisburg · Eltern, die ihre Kinder für die Teilnahme an offenen Ganztagsangeboten in der Grundschule angemeldet haben, müssen dafür Sorge tragen, dass die Schüler auch tatsächlich diese Angebote nutzen.

"Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten", heißt es in einem Runderlass des Ministeriums.

Eltern dürfen danach ihre Kinder nicht nach eigenem Ermessen zu unterschiedlichen Zeiten aus der Schule abholen. Das Schulamt in Duisburg hatte die Schulleiter in einem Schreiben zu Beginn des laufenden Schuljahres noch einmal auf diese Teilnahmeverpflichtung hingewiesen — und das nicht ohne Grund: Verstöße gegen diese Vorgaben haben zur Folge, dass Fördergelder ans Land zurückgezahlt werden müssen.

In der niederrheinischen Gemeinde Wachtendonk hatte die Bezirksregierung bereits die Rückforderung von Fördermitteln geprüft. In Duisburg soll dies durch die strikte Einhaltung der Teilnahmeverpflichtung verhindert werden.

(RP)
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