Duisburg Forscher fordern Gleichstellung von Minijobs

Duisburg · Für die notwendige Reform der Minijobs hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) drei zentrale Vorschläge: Mehr Aufklärung über die oft missachteten Rechtsansprüche, die Abschaffung der künstlichen Einkommensbarriere von 450 Euro sowie ein flankierender Übergang mit erweiterter Gleitzone und Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse. Die IAQ-Expertise ist für den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung entstanden.

Das Autorenteam um Professor Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf entwickelt ein konkretes Konzept, um Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsverhältnisse sollen nicht durch Fehlanreize zur Dauererwerbsform werden. Dies kann hohe Armutsrisiken insbesondere für Frauen mit sich bringen. Anders als die meisten anderen Reformvorschläge hat sich das IAQ-Team auch mit den unterschiedlichen Zielgruppen befasst, da geringfügige Beschäftigung offensichtlich in unterschiedlichen Lebenslagen und für unterschiedliche Altersgruppen attraktiv ist: Neben zeitlich eher begrenzten Minijobs etwa für Schüler, Studierende oder Arbeitslose und vielen kurzfristigen saisonalen Tätigkeiten sehen die Forscher besonders die langfristig angelegten Minijobs für Hausfrauen und -männer kritisch.

Denn Minijobs erschweren sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und - oft gewünscht - längere Arbeitszeiten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort