Duisburg Forensik: Land springt bei Rückzahlungen ein

Duisburg · Seit Jahren wird über mögliche Rückforderungen von Fördergeldern im Zuge des Forensik-Baus in Hohenbudberg gesprochen. Jetzt ist klar: Die Stadtkasse wird nicht leiden müssen, auch wenn Rückzahlungen fällig werden sollten. In diesem Fall will das Land einspringen und die Forderungen erstatten. Wie das Gesundheitsministerium in Düsseldorf gestern mitteilte, wurde diese Regelung im Kaufvertrag für das Forensik-Areal in Hohenbudberg festgeschrieben.

Die Klinik für suchtkranke Straftäter soll in einem Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung mit öffentlichen (EU-)Mitteln unterstützt wurde. Im vergangenen Jahr hatte das Gesundheitsministerium seine Auffassung bekräftigt, dass eine teilweise Rückerstattung dieser Mittel fällig werde, weil der Bau der Forensik nicht den Förderbestimmungen entspreche. Gesamtschuldner, so hieß es damals, seien die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) und die Stadt Duisburg. Durch die jetzige Regelung im Kaufvertrag übernimmt nun das Land als „Verursacher“ der Verletzung der Förderbestimmungen das Risiko.

Über die Höhe der möglichen Rückforderungen konnte das Ministerium gestern nichts sagen. Allerdings sei die Rückzahlung bereits bei der Abwägung der Vor- und Nachteile des Standorts Hohenbudberg in der Anfangsphase der Forensik-Planung einkalkuliert worden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort