Duisburg Flüchtlinge: Kein einziger Reserveplatz ist mehr frei

Duisburg · In der Ratssitzung am vergangenen Montag war die Stadt Duisburg noch von knapp 80 freien Plätzen für Asylbewerber ausgegangen - so zu sagen die eiserne Reserve, die eigentlich bis zum Jahresende reichen sollte. Doch seit Mittwoch ist das Makulatur. Alle Quartiere, die zur Verfügung stehen, sind rappelvoll.

Und wenn Plätze frei werden, dann, weil dort Flüchtlinge ausgezogen sind oder zusätzliche Betten in ein Zimmer geschoben werden. Inzwischen hat die Stadt damit begonnen, die Flüchtlinge auch in Hotels unterzubringen. Größere Quartiere, die sie beschlagnahmen könnte, gibt es derzeit nicht oder können wegen der noch laufenden Umbauarbeiten nicht belegt werden. Und zum Unverständnis zahlreicher Bürger, die ein einzelnes Zimmer oder eine separate Wohnung anbieten, winkt die Stadt in solchen Fällen ab. Denn hier können die meist durch die Erlebnisse im Heimatland und durch die Flucht traumatisierten Flüchtlinge nicht so betreut werden, wie es unverzichtbar ist.

"Luft" bekäme die Stadt, wenn sie in den Fällen, in denen Asylanträge geprüft und die Antragsteller abgewiesen wurden, auch abschieben könnte. Zum Stichtag 31. Juli 2015 waren insgesamt 663 Personen nach einem abgelehnten Asylantrag in Duisburg allerdings noch "geduldet".

Abgeschoben wird nur, wenn eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. In den meisten Fällen ist die Identität des Betroffenen ungeklärt, weil er zum Beispiel keine Papiere bei sich hatte oder sich - was immer wieder vorkommt - die Fingerkuppen hat wegätzen lassen. Es muss dann ermittelt werden, aus welchem Land der Betroffene stammt, dann müssen Passersatzpapiere besorgt werden. Oft arbeiten die Heimatländer nur sehr eingeschränkt mit. Das Verfahren dauert zum Teil mehrere Jahre. Und wenn es sich um einen "Staatenlosen" handelt, in welches Land sollte er dann abgeschoben werden?

Es gibt weitere Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, wie dauerhafte Reiseunfähigkeit, keine Abschiebungen in bestimmte Länder (zum Beispiel Irak) oder auch inländische Vollstreckungshindernisse (zum Beispiel, wenn eine existenzielle Verschlechterung des psychischen Zustandes aufgrund der Abschiebung droht). Zahlreiche Asylbewerber sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, wenn sie beispielsweise zu Behörden müssen. Wenn sie bereits einen Asylantrag gestellt haben, so haben sie Anspruch auf ein Sozialticket. Ihre Kinder können dann mit einem Schokoticket beispielsweise zum Unterricht in den Seiteneinsteigerklassen oder zu Regelschulen fahren.

Unter Umständen müssen ihre Eltern finanziell in Vorleistung treten. Registrierte Flüchtlinge beziehen entweder Sozialleistungen oder solche nach dem Asylbewerbgesetz, das heißt, sie können über eine Art "Taschengeld" verfügen.

(hch)
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