Bei Arbeitgeber in Duisburg Mitarbeiter durfte wegen gefälschtem Impfpass entlassen werden
Duisburg/Düsseldorf · Ein Mitarbeiter einer Duisburger Firma hatte seinem Arbeitgeber während der Corona-Pandemie einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Als der Betrug wegen eines Rechtschreibfehlers aufflog, wurde er entlassen. Nun hat der Mann geklagt – und vor Gericht verloren.
Trotz seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit durfte ein Arbeiter einer Duisburger Firma wegen eines gefälschten Impfpasses fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht in einem am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlichten Urteil. Durch die Fälschung habe der Mann ein hohes Maß an krimineller Energie gezeigt und damit das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber beschädigt, hieß es zur Begründung. Zuvor hatte das Amtsgericht Duisburg in dem Fall entschieden.
Der Messwärter war bereits seit 19 Jahren in seinem Betrieb angestellt. Aufgrund der 3G-Regeln während der Corona-Pandemie forderte der Betrieb seine Mitarbeiter im November 2021 auf, entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Mann zeigte daraufhin einen Impfpass über zwei vermeintliche Coronaimpfungen vor, die er angeblich im Duisburger Impfzentrum erhalten haben wollte. Nachdem Zweifel an der Echtheit der Nachweise aufgekommen waren, wurde der Mann im folgenden Dezember fristlos entlassen. Dem widersprach er und klagte.
Wie das Gericht feststellte, war die Beweislage gegen den Mann jedoch „erdrückend“. Demnach konnte bewiesen werden, dass es die im Impfpass bezeichneten Chargen des Impfstoffes des Pharmakonzerns Biontech nicht gab. Dies hätten auch Anfragen bei dem Konzern bestätigt. Auch Rechtschreibfehler im vermeintlichen Stempel des Impfzentrums erhärteten den Verdacht der Fälschung.
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises verletzt laut Urteil arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers. Daher sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen. Auch die langjährige störungsfreie Betriebszugehörigkeit des Klägers stehe dem nicht entgegen. Seine Berufung gegen das Urteil nahm der Kläger zurück.