Duisburg Ex-Klinkchef muss ins Gefängnis

Duisburg · Das Landgericht hat den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums Duisburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Anklage wie Verteidigung verzichten auf die Möglichkeit der Revision.

Überraschung im Landgericht Duisburg: Wegen schwerer Untreue ist Reinhard Isenberg, ehemaliger Geschäftsführer des Klinikums Duisburg (einst Städtische Kliniken), zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil wurde am Montagabend gesprochen. In neun von zwölf Anklagepunkten stimmte der Vorsitzende Richter der Staatsanwaltschaft zu.

Neben Isenberg ist auch der mitangeklagte ehemalige EDV-Abteilungsleiter des Klinikums zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er kam mit drei Jahren und zwei Monaten etwas milder davon. Neben den beiden mussten sich noch sechs weitere mutmaßliche Tatbeteiligte vor Gericht verantworten. Sie alle sollen als private Unternehmer an den Geschäften beteiligt gewesen sein. Während ein Angeklagter wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde, mussten die restlichen Täter Geldstrafen bis zu 50 000 Euro in Kauf hinnehmen.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten das Klinikum in Wedau zwischen 2003 und 2007 um insgesamt 2,6 Millionen Euro betrogen haben. Unter anderm sollen nicht geleistete Überstunden bezahlt worden und überalterte EDV-Hardware zu überteuerten Preisen eingekauft worden sein. Auch die Dienstwagen des Klinik-Chefs sollen deutlich teurer gewesen sein, als es ihm nach seinem Vertrag erlaubt war. Vorgeworfen wurde dem einst als Klinik-Sanierer gefeierten Verwaltungschef, unberechtigt Tantiemen in Höhe von 308 000 Euro kassiert zu haben.

Die Unregelmäßigkeiten in den Büchern des Klinikums waren erst aufgefallen, als das Privatunternehmen Sana 49 Prozent der Anteile des damals städtischen Krankenhauses übernommen hatte. Bei einer routinemäßigen Durchsicht der Geschäftsunterlagen fiel damals auf, dass Isenberg ein zu hohes Jahreseinkommen bezog und sein Dienstwagen zu teuer war. Es wurde zunächst vom Dienst freigestellt, 2007 dann fristlose gekündigt.

Was folgte, waren mehrere Gerichtsverhandlungen. Unter anderem klagte Isenberg gegen seine Kündigung und auf Lohnfortzahlung. Auf der anderen Seite wollte das Klinikum Duisburg die seiner Meinung nach zu viel gezahlten Gelder zurück haben. Im August 2010 hatte das Landgericht in Duisburg den Ex-Geschäftsführer zur Zahlung von mehr als 377 000 Euro nebst Zinsen an seinen ehemaligen Arbeitgeber verurteilt. Isenberg zog vors Oberlandesgericht in Düsseldorf, um dort sein vermeintliches Recht einzufordern. Der dortige Senat machte in der Erörterung deutlich, dass aus der Berufung nichts werde. Isenberg zog diese daraufhin zurück. Jetzt gibt es ein erneutes Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer, das gestern von manchem Mitarbeiter im Klinikum mit Genugtuung aufgenommen wurde. Isenberg hatte mit seinen Entscheidungen während seiner Zeit als Geschäftsführer mehrfach das Personal gegen sich aufgebracht. Eine Protestwelle beispielsweise, die in einer spontanen Demonstration im Eingangsbereich des Klinikums gipfelte, rollte auf Isenberg zu, als er den Schülerinnen der Krankenpflegeschule mit Rauswurf drohte. Anschließend erklärte Isenberg, er sei missverstanden worden, ging aber seinerseits massiv gegen die Protestler vor, denen er vorwarf, ihn körperlich angegriffen zu haben. Er habe um sein Leben gefürchtet, so Isenberg damals. Auch unliebsame Mitglieder des Betriebsrates, so die Vorwürfe, versuchte er durch Kündigung vor die Tür zu setzen, musste die aber nach Gerichtsurteilen wieder aufheben.

Das am Montag gefällte Urteil ist rechtskräftig, da die Angeklagten auf eine mögliche Revision verzichteten. Die Staatsanwaltschaft wird Isenberg jetzt auffordern, innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Haftstrafe anzutreten. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Isenberg wird allerdings der Haftstrafe möglicherweise entgehen, sollte er zum Beispiel den Nachweis erbringen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig ist. Vor Gericht, so ist zu hören, war Isenberg mehrfach in Begleitung eines Arztes erschienen.

(RP)
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