Duisburg Erwürgt: 22-Jähriger muss für zehn Jahre ins Gefängnis

Duisburg · Zehn Jahre Haft wegen Totschlags – so lautete das Urteil gegen einen 22-jährigen Duisburger, der seine Freundin zu Tode würgte. Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft gefordert.

Zehn Jahre Haft wegen Totschlags — so lautete das Urteil gegen einen 22-jährigen Duisburger, der seine Freundin zu Tode würgte. Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft gefordert.

Die Schwurgerichtskammer des Duisburger Landgerichts war davon überzeugt, dass der Mann seine Exfreundin töten wollte. Auch als das Opfer bereits bewusstlos war, habe er weiter zugedrückt. Er selber hatte angegeben, er habe die Frau nur bis zur Ohnmacht würgen wollen. Das Paar hatte sich zwar getrennt, allerdings war es wegen des gemeinsamen Kindes wiederholt zu Treffen gekommen. Die waren nicht immer friedlich verlaufen. Auch im Januar, als die Frau dem Angeklagten das Kind in seine Wohnung brachte, hatte es Streit gegeben.

Nachdem die Frau tot war, hatte der Angeklagte sie ausgezogen und sich an ihr vergangen. Später stellte er sich der Polizei.

Das Gericht gelang nicht zu der Schlussfolgerung, dass der Angeklagte wegen Mordes zu verurteilen ist.

(BL)
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