Entlastung von mehreren hundert Euro Warum die Energiepreisbremse in Duisburg verspätet kommt
Duisburg · Viele Haushalte in Duisburg warten auf Post von den Stadtwerken: Obwohl die Energiepreisbremse seit dem 1. März gilt, wissen die Verbraucher noch immer nicht, wie hoch ihr neuer Abschlag sein wird. Die DVV verweist auf technische Probleme – und verspricht schnelle Hilfe.
Seit dem 1. März gilt in Deutschland die Energiepreisbremse – bis zu einem gewissen Verbrauch übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Gas und Strom. Viele Energieversorger haben ihre Kunden allerdings noch nicht über die neuen Abschläge informiert, auch die Stadtwerke in Duisburg nicht. Am Dienstag kündigte die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) an: Für die Kunden soll dadurch kein Nachteil entstehen.
Sie sollen über die Entlastungen bis spätestens zum 17. April schriftlich informiert werden. Die März-Abschläge der von den Energiepreisbremsen betroffenen Kunden in den Sparten Erdgas und Strom wurden bisher nicht eingezogen.
Grund für die Verzögerung sind nach Angaben der DVV die komplexen Vorgaben des Gesetzgebers und die knappen Fristen, um die IT-Prozesse auf die Preisbremsen hin anzupassen. Die erforderliche Abrechnungssoftware wurde offenbar erst verspätet von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt und wiesen in Testläufen noch Mängel auf
Wer von der Preisbremse profitiert, hängt vom individuellen Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde ab. Liegt dieser Preis beim Strom oberhalb von 40 Cent oder beim Erdgas oberhalb von 12 Cent, greift die staatlich beschlossene Preisbremse. Im Informationsschreiben sollen betroffene Kunden dann alle detaillierten Erläuterungen zu ihrer persönlichen Entlastungsleistung finden, deren Durchführung und auch eine Neufestsetzung ihrer Abschläge. Die Entlastungen werden, bei vorliegendem Anspruch, dann rückwirkend auch für die Monate März, Februar und Januar wirksam.
Für einen Single-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 7000 kWh und einem Arbeitspreis von 19,38 Cent pro Kilowattstunde in der Grundversorgung bedeutet das beispielsweise eine Entlastung von 413,28 Euro pro Jahr. 5.600 kWh, das sind 80 Prozent von 7.000 kWh, werden dabei mit 7,38 ct/kWh staatlich bezuschusst.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 22.000 kWh und einem Arbeitspreis von 12,68 Cent pro Kilowattstunde bedeutet das beispielsweise eine Entlastung von 119,68 Euro pro Jahr. 17.600 kWh, das sind 80 Prozent von 22.000 kWh, werden dabei mit 0,68 Cent pro kWh staatlich bezuschusst.