Duisburg Einmalzahlung wird nicht angerechnet

Duisburg · Ohne sogenannte Sonderzuschüsse, die bisher auf Antrag von der Stadt Duisburg an freie Träger von Kindertageseinrichtungen gezahlt wurden, standen diese vor großen finanziellen Problemen. Zur Linderung dieser Finanznöte beschloss die Landesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen vor kurzem die Gewährung von Einmalzahlungen in Höhe von 11,4 Millionen Euro für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019. Der anteilige Betrag für die freien Träger beträgt 5,4 Millionen Euro und wurde bereits von der Stadt Duisburg weitergeleitet.

Unstrittig - sowohl bei der Stadt Duisburg als auch bei den freien Trägern - ist, dass das "Trägerrettungspaket" zwar als positives Signal wahrgenommen, aber nicht als ausreichend einzustufen ist. Einige freie Träger werden weiterhin die Gewährung von Sonderzuschüssen beantragen müssen. "Wir haben deshalb entschieden, dass die Einmalzahlungen aus dem Trägerrettungspaket nicht auf die bereits bewilligten Sonderzuschüsse angerechnet werden und somit den Trägern tatsächlich als zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen", erklärt Oberbürgermeister Sören Link.

(RP)
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