Duisburg Einfach zu rechnen

Duisburg · Die beiden Zählerverfahren nach d'Hondt beziehungsweise Hare/Niemeyer liefern – angewandt bei den Ausschussbesetzungen – unterschiedliche Ergebnis, die sich am besten an einem Beispiel deutlich machen lassen. Als Ausgangslage soll hier ein Rat mit 50 Sitzen dienen, in dem Fraktion A 25 Sitze hat, Fraktion B 18 und Fraktion C 7. Gewählt werden sollen nun 11 Bewerber für einen Ausschuss:

D'Hondt

Nach dem D'Hondtschen Verfahren kann die Fraktion A sechs Kandidaten in den Ausschuss schicken, Fraktion B drei und Fraktion C nur einen. Die Zuordnung der Sitze erfolgt nach Aufteilung der auf die einzelne Fraktion entfallenden Sitze durch den Teiler 1, 2 und 3. Fraktion A mit 25 Ratsmandaten erhält demnach den ersten Platz (25:1 = 25), die Partei B den zweiten (18: 1 = 18), Partei A den dritten Platz (25: 2= 12,5); Partei B den vierten (18: 2= 9), Partei A den fünften Platz (25: 3 = 8,33), Partei B den sechsten Platz (18: 3 = 6). Die kleine Fraktion C (7: 1 = 7) käme erst beim sechsten Platz erstmals zum Zuge.

Hare/Niemeyer

Unter gleichen Voraussetzungen bekäme nach Hare/Niemeyer die Fraktion A fünf, Fraktion B vier und Fraktion C zwei Sitze. Hierbei werden die zu vergebenden Sitze mit der Stimmenzahl der jeweiligen Partei multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl geteilt. Für die Fraktion A errechnen sich danach fünf ganze Sitze (elf Ausschusssitze multipliziert mit 25 Mitgliedern der Fraktion, geteilt durch die Gesamtmitgliederzahl des Rates von 50 ergibt 5,50); Partei B stehen drei Sitze zu (elf Sitze mal 18 Mitglieder geteilt durch 50 ergibt einen Quotienten von 3,96 ). Partei C kommt auf einen Sitz: elf mal sieben geteilt durch 50 gleich 1,54). Weil damit nur neun der elf Ausschusssitze vergeben sind, kommt es nun auf die Höhe der Stellen nach dem Komma an, so dass in unserem Beispiel Partei B und Partei C jeweils noch einen Sitze bekommen.

(RP)
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