Jahresrückblick 2016 So geht es dem Duisburger Ebay-Baby heute

Duisburg · Für 5000 Euro wurde im Oktober ein Säugling aus Duisburg bei Ebay angeboten - dieser Fall machte bundesweit Schlagzeilen. Das strafrechtliche Verfahren gegen den Vater wurde inzwischen eingestellt. Wir haben nachgefragt, wie es dem Baby heute geht.

 Mit diesem Foto wurde die 40 Tage alte Maria bei Ebay zum Verkauf angeboten.

Mit diesem Foto wurde die 40 Tage alte Maria bei Ebay zum Verkauf angeboten.

Foto: Screenshot Ebay

Es ist eine schockierende Kleinanzeige, die am 11. Oktober 2016 bei Ebay erscheint: Für 5000 Euro soll ein echtes Baby den Besitzer wechseln. Es handele sich um ein Kind namens Maria, ist in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: "Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (...) verkaufen". Der Verkäufer trägt im Portal den Namen "Kühlschrank". Vier Fotos hat er dazu gestellt. Sie zeigen ein niedliches Baby im Strampelanzug. Ein übler Scherz?

Mitarbeiter von Ebay bemerken den Eintrag bereits eine halbe Stunde später. Sie alarmieren die Polizei. Die Beamten ermitteln, von welchem Anschluss aus die Anzeige veröffentlicht wurde.

Am Abend des 12. Oktober durchsucht die Polizei schließlich die Wohnung einer Flüchtlingsfamilie aus Rheinhausen. Die Mutter ist 20, der Vater 28 Jahre alt. "Maria" ist ihr einziges Kind. Beide werden vernommen. Das Jugendamt gibt den Säugling in die Obhut einer Pflegefamilie.

Erst drei Tage nach der Veröffentlichung gesteht der Vater, die Anzeige selbst auf den Weg gebracht zu haben. Dabei habe es sich um einen Scherz gehandelt. Er übergibt den Ermittlern das Mobiltelefon, mit dem die Anzeige geschaltet wurde. Anfangs hatte der Mann noch behauptet, er habe sein Handy verloren.

Am 27. Oktober entscheidet das Duisburger Amtsgericht, dass die 20-jährige Mutter das Baby zurückbekommt. Sie zieht mit dem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Dort haben sich beide seither gut eingelebt, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt. Das Kind habe sich gut entwickelt, die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen zeigten ein normales Bild. Die Mutter wiederum habe sich in der Einrichtung gut in die Gemeinschaft eingefügt und mache deutliche Fortschritte beim Lernen der deutschen Sprache.

Unterdessen wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vater des Kindes im Dezember eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist seine Aussage, es habe sich nur um einen Scherz gehandelt, nicht zu widerlegen. Wichtigster Gesichtspunkt sei dabei, dass er den Ermittlungen zufolge die um 14.46 Uhr eingestellte Verkaufsanzeige bereits am selben Tag um 15.22 Uhr selbst wieder löschte.

Der Vater habe ausgesagt, von einer ähnlichen Auktion bei Ebay inspiriert worden zu sein, in der ein Engländer seine Ehefrau habe verkaufen wollen, und die dem Engländer im Internet zu hoher Popularität verholfen habe. Als der Vater jedoch erkannt habe, dass seine Anzeige möglicherweise ernst genommen werde, habe er sie sofort aus dem Netz genommen.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Beweise, die gegen diese Angaben sprechen. Die Ermittlungen hätten auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Vater konkrete Verhandlungen mit einem möglichen Interessenten aufgenommen hat. So habe es keine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Kinderhandels gegeben. Sein Baby darf der Mann bis heute trotzdem nur unter Aufsicht sehen.

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