Duisburger Weihnachtsmarkt Darf man Glühweintassen einfach mit nach Hause nehmen?

Duisburg · 40 Jahre Duisburger Weihnachtsmarkt – das rechtfertigt schon eine „Sonderedition“ an Glühweinbechern. Man kann sie für zwei Euro kaufen. Wer dagegen zwei Euro Pfand bezahlt und den Becher einfach mitnimmt, könnte eine Straftat begangen haben.

 Duisburg Kontor hat in diesem Jahr eine Sonderedition der Tassen herausgebracht: 40 Jahre Duisburger Weihnachtsmarkt.

Duisburg Kontor hat in diesem Jahr eine Sonderedition der Tassen herausgebracht: 40 Jahre Duisburger Weihnachtsmarkt.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die roten Steinguttassen sind schon ein Hingucker. Das denkt sicher auch so mancher Weihnachtsmarktbesucher, der seinen Becher mit dem heißen Wein geleert hat – und ihn anschließend ungefragt mit nach Hause nimmt. Schließlich kann man die Becher auch zu Hause nutzen. Aber geht das eigentlich? Darf man eine Tasse einfach so mitnehmen? Gut, das Pfand von zwei Euro entspricht dem Wert des Gefäßes – gekauft ist es aber deswegen noch lange nicht. Wie ist das juristisch zu bewerten? Wir haben nachgefragt. Und festgestellt: Die rechtliche Beurteilung ist gar nicht so einfach.