Am Jobcenter einkassiert Duisburger Polizei muss beschlagnahmte Luxusautos zurückgeben

Duisburg · Die meisten der in Duisburg im vergangenen Jahr vor einem Jobcenter sichergestellten Nobelfahrzeuge sind wieder zurück bei ihren Besitzern. Für die Sicherheitsbehörden dürfte das ein Rückschlag im Kampf gegen kriminelle Clanstrukturen sein.

 Die Polizei beschlagnahmte im Herbst sieben Luxusfahrzeuge (Archivbild).

Die Polizei beschlagnahmte im Herbst sieben Luxusfahrzeuge (Archivbild).

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Es war eine der aufsehenerregendsten Fahrzeugkontrollen des vergangenen Jahres, die Duisburger Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam im Herbst nahe des Duisburger Jobcenters durchführten. Die Polizei war Hinweisen nachgegangen, wonach Personen Sozialleistungen bezogen hatten, obwohl diese teure Autos fuhren. Sieben Luxusautos der Marken Mercedes und BMW wurden bei der Kontrolle sichergestellt, darunter Limousinen, Gelände- und Sportwagen. Zudem gab es drei Festnahmen. „Ziel war die Kontrolle von Leistungsempfängern, deren Fahrzeuge mit dem Bezug von Sozialleistungen nicht in Einklang zu bringen waren“, twitterte die Polizei Duisburg damals. Die Maßnahme fand bundesweit Beachtung und sollte als Beispiel dafür dienen, wie man vermeintlich Kriminellen und mutmaßlichen Mitgliedern krimineller Clans ihre Fahrzeuge wegnehmen kann.

Mittlerweile dürfte die anfängliche Euphorie verflogen sein. Nach Informationen unserer Redaktion aus Duisburger Polizeikreisen musste die Polizei den Großteil der sichergestellten Fahrzeuge wieder an deren Besitzer zurückgegeben. Die zuständigen Ermittler sollen nicht gerade glücklich darüber sein, wie man hört. Bei der Duisburger Polizei wollte man sich nicht zu dem Fall äußern. „Wir können dazu nichts sagen. Das macht die Staatsanwaltschaft“, sagte eine Sprecherin. Dort bestätigte man die Herausgabe der Autos.

 Im September stellte die Polizei vor dem Jobcenter in Duisburg Autos sicher.

Im September stellte die Polizei vor dem Jobcenter in Duisburg Autos sicher.

Foto: Polizei Duisburg

„Wir haben fünf der beschlagnahmten Fahrzeuge zurückgeben müssen, drei sind noch bei uns, eines davon ist gepfändet“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Stefan Müller, der bei der Duisburger Anklagebehörde zuständig ist für Clankriminalität. „So etwas kann in Ermittlungen vorkommen. Das ist nicht frustrierend. Wir handeln schließlich nach Recht und Gesetz“, so Müller.

Die Verfahren gegen die Beschuldigten wegen zu Unrecht bezogener Sozialleistungen liefen aber weiter. „Zum Beispiel ermitteln wir gegen einen dieser Fahrzeugführer weiter wegen Sozialhilfebetrugs. Das Fahrzeug, mit dem er fuhr, gehörte aber einem Dritten. Und das mussten wir dann zurückgeben“, erklärte Müller. Außerdem hätten nicht alle Fahrzeuge dem Wert entsprochen, von dem man bei der Beschlagnahmung ausgegangen war. Zu dem Ergebnis wäre später ein Sachverständiger gekommen.

Für die Sicherheitsbehörden dürfte die Rückgabe der Fahrzeuge im Kampf gegen kriminelle Clans ungelegen kommen, will man doch gerade ihnen die teuren Autos abnehmen. „Die feiern das natürlich jetzt als Erfolg gegen den Rechtsstaat. Das ist ein fatales Signal“, sagte Erich Rettinghaus, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Die sagen sich jetzt: Die Polizei kann uns zwar kontrollieren, aber unser Vermögen kann sie uns nicht wegnehmen“, so Rettinghaus. Das Konzept und Vorgehen sei aber richtig, stellte Rettinghaus klar. Damit so etwas aber künftig möglichst nicht mehr passiert, fordert er neue rechtliche Instrumente und mehr Befugnisse, die es ermöglichen, die Verfahren gerichtsfest zu machen und für Nachhaltigkeit sorgen. „Wir brauchen endlich die Beweislastumkehr. Bislang ist es so, dass wir den Kriminellen bis ins kleinste Detail nachweisen müssen, woher sie das Geld für ihre Autos haben, obwohl wir wissen, dass sie es nicht auf legalen Weg erwirtschaftet haben. Das muss sich umkehren“, sagte Rettinghaus. Auch müsste man endlich an die Computerdaten der Fahrzeuge verdächtiger Personen kommen und auswerten. „Da steht alles drin. Damit könnten wir ein Bewegungsprofil erstellen und zum Beispiel gucken, ob das Fahrzeug eventuell zuvor mal an Tatorten gewesen ist“, so Rettinghaus. Dafür müsste die gesetzliche Grundlage unter Berücksichtigung des Datenschutzes geschaffen werden, so der DPoLG-Landesvorsitzende.

Laut Landeskriminalamt beziehen insbesondere Clans ganz legal Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld – und das wegen einer hohen Anzahl von Familienmitglieder in nicht unerheblicher Höhe.

Oberstaatsanwalt José Andrés Asensio Pagán, der die bundesweit einzigartige Zentrale Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung Nordrhein-Westfalen (ZOV NRW) in Hamm leitet, hatte erst in dieser Woche in einem Interview mit unserer Redaktion vor voreiligen Beschlagnahmungen gewarnt. „Es bedarf Fachwissen. Welche Hürde muss ich an Verdachtsgrad haben? Es reicht ja nicht, einen jungen Mann anzuhalten, der ein Luxusauto fährt. Er kann ja das Fahrzeug seines Vaters, eines Cousins, eines Fabrikanten sein. Auch ich habe früher schöne Autos meines Vaters gefahren“, so Asensio Pagán. Auch deshalb arbeitet seine Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung gerade an einer Art Leitfaden für Polizisten, in dem die wichtigen Informationen und rechtliche Aspekte für solche Beschlagnahmungen kurz und knapp vermerkt sind. Denn eine Fahrzeugbeschlagnahme sei mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften schwierig gelagert, so Asensio Pagán. „Der Beamte wird vor die Frage gestellt, was mache ich in dem Augenblick, wenn ich eine Person antreffe anlässlich einer Kontrolle, die ein Luxusfahrzeug fährt und staatliche Leistungen bezieht“, so der Oberstaatsanwalt.

Zumal zunächst der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelte. „Habe ich Anhaltspunkte dafür, die rechtfertigen, ein förmliches Verfahren einzuleiten, zur Prüfung zur Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft? Habe ich den Anfangsverdacht der Geldwäsche oder wegen Betäubungsmitteldelikten?“, so der Jurist. Häufig stelle man bei der Person im Rahmen der Kontrolle fest, dass diese schon einmal polizeilich in Erscheinung getreten ist. „Diese Feststellung zusammen mit dem Besitz eines solchen Fahrzeuges wären Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, in die Verdachtsprüfung einzutreten.“

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