Ladenöffnungszeiten Ordnungsamt kontrolliert an Ostern

Duisburg · Das Duisburger Ordnungsamt kündigt an, über die Osterfeiertage die Einhaltung der Ladenöffnungsregelungen zu überwachen. Ostermontag bleiben selbst Blumenläden geschlossen.

 Das Ordnungsamt ist auch über die Feiertage im Einsatz.

Das Ordnungsamt ist auch über die Feiertage im Einsatz.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

(RP) Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg ruft die Duisburger im Vorfeld der Osterfeiertage zur Rücksichtnahme auf. Der Aufruf gilt im Besonderen hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Demnach sind am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art (einschließlich Tanz) verboten. Damit sei – so heißt es in der Mitteilung der Stadt – beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen, Casinos und Diskotheken am Karfreitag nicht zulässig.

Außerdem gelten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auch am Ostermontag ganz besonders strenge Auflagen. Selbst Bäcker, Zeitschriften- oder Blumenläden dürfen am Ostermontag nicht öffen. Wer sich für die Festtage mit Blumen oder Backwaren eindecken möchte, hat also am Ostersamstag zum letzten Mal vor den Feiertagen die Gelegenheit dazu.

 Um unerwünschte „Osterüberraschungen“ zu vermeiden, bittet das Bürger- und Ordnungsamt ausdrücklich um Beachtung dieser Vorschriften. Weil es in der Vergangenheit immer wieder Zuwiderhandlungen gegeben habe, würden an den genannten Tagen stichprobenartige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt.

Sollten dabei Verstöße gegen die Regelungen festgestellt werden, könnten diese als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

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