Proteste gegen Kürzung Duisburg auf Spitzenplatz bei Hartz IV-Sanktionen

Duisburg · In Duisburg werden überdurchschnittlich viele Hartz IV-Bezieher sanktioniert. Dagegen protestiert ein Bündnis „AufRecht bestehen“ vor dem Jobcenter an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der Stadtmitte.

 Die Initiative „AufRecht bestehen“ um Detlef von Schmeling (links) und Detlef Hertz (2. von links) standen am Dienstag vor dem Jobcenter.

Die Initiative „AufRecht bestehen“ um Detlef von Schmeling (links) und Detlef Hertz (2. von links) standen am Dienstag vor dem Jobcenter.

Foto: RP/Jan Luhrenberg

Eine Handvoll Menschen trotzt an diesem Morgen der beißenden Kälte. Bei Minustemperaturen stehen sie mit ihrem Transparent vor dem Jobcenter-Gebäude. Sie gehören zum Bündnis „AufRecht bestehen“ und setzen sich dafür ein, dass Hartz IV-Sanktionen abgeschafft werden.

„Die Sanktionen sind ersatzlos zu streichen“, heißt es in einem Positionspapier des Bündnisses, das unserer Redaktion vorliegt. Den Ärmsten würde für Lappalien wie Meldeversäumnisse beim Jobcenter der Lebensunterhalt gekürzt, während ein Steuerdiebstahl von extrem Reichen wie ein Kavaliersdelikt behandelt werde, heißt es darin weiter. Sozialleistungen seien keine Almosen, sondern sind soziale Rechte, die man Betroffenen nicht kürzen dürfe.

„Wir halten die Sanktionen für völkerrechts- und verfassungswidrig“, sagt Detlef von Schmeling vom Bündnis „AufRecht bestehen“ und verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das sich derzeit mit der Frage beschäftigt, ob die Sanktionen gegen die Verfassung verstoßen. „Die Kürzungen bringen auch nichts – außer, dass die Betroffenen noch mehr um ihre Existenz kämpfen müssen“, ergänzt er.

„Die Zahl der Sanktionen ist in Duisburg am höchsten in ganz Deutschland“, berichtet derweil Detlef Heintz. Zwischen September 2017 und August 2018 sollen nach Angaben von „AufRecht bestehen“ über 18.500 Sanktionen verhängt worden sein. Für Hertz ist das nicht hinnehmbar, weil Menschen zu keiner Zeit unter dem Existenzminimum leben dürften. Das sei nach Kürzungen aber oft der Fall.

Tatsächlich ist die Zahl der Sanktionen gegenüber den „erwerbsfähigen Leistungsbeziehern“, wie es im offiziellen Amtsdeutsch heißt, in Duisburg überdurchschnittlich hoch. „Unsere letzten Zahlen sind von September 2018“, berichtet Werner Rous, Geschäftsführer des Jobcenters Duisburg, auf Anfrage unserer Zeitung. Danach gab es 51.200 Leistungsbezieher – mit zuletzt leicht sinkender Tendenz. „2633 davon erhielten mindestens eine Sanktion, das entspricht 5,1 Prozent aller Bezieher“, so Rous. In NRW ist die Durchschnittsquote mit 2,9 Prozent wesentlich geringer. An Spekulationen, warum das in Duisburg so anders ist, will der Jobcenter-Chef sich nicht beteiligen: „Darüber kann ich nicht urteilen. Wir verhängen nur Sanktionen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.“

In drei Viertel aller Fälle werden Leistungen gekürzt, wenn die Leistungsbezieher einen Termin nicht wahrgenommen haben – etwa zu einer Beratung oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst. „Auch wer nicht zu einem Termin erscheint, bekommt nicht sofort eine Sanktion. Erst geben wir dem Betreffenden Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Hat er einen triftigen Grund gehabt – etwa wegen Krankheit oder Ausfall von Bus und Bahn – dann gibt es auch keine Sanktion.“ Pflichtverletzungen liegen auch vor, wenn der Hartz IV-Bezieher eine zumutbare Maßnahme nicht annimmt oder eine Arbeit beziehungsweise Qualifizierung „schwänzt“.

Normalerweise bedeutet eine Sanktion, dass der Leistungsbezug im Erstfall um zehn Prozent für eine Dauer von drei Monaten gekürzt wird. Kommt es zu mehreren Pflichtverletzungen, werden auch die Sanktionen drastischer: „Das kumuliert sich dann, bis hin zur völligen Streichung von Leistungen mit Ausnahme der Kosten für die Unterkunft (KdU)“, sagt Rous. Dies sei aber die absolute Ausnahme. Ob derartige Sanktionen überhaupt rechtlich zulässig sind, überprüft zurzeit das Bundesverfassungsgericht. „Im Moment handeln wir nach Recht und Gesetz. Sollte das Verfassungsgericht Sanktionen ablehnen, müsste die Politik eine andere rechtliche Grundlage schaffen, auf der die Jobcenter dann arbeiten würden.“

Ob Sanktionen sinnvoll seien oder nicht, wird zurzeit politisch heiß diskutiert. Eine Diskussion, an der Rous sich nicht beteiligen will: „Wir haben in Deutschland schließlich Gewaltenteilung, und wir sind die Exekutive. Wir führen nur aus, was die Gesetze vorschreiben.“ Wenn nun politisch etwas anderes gewollt sei in Bezug auf Sanktionen, dann müsse die Politik eben eine andere Grundlage schaffen. Die mediale und politische Beschäftigung mit dem Thema ist für Rous ohnehin überspitzt: „Schließlich bekommen 95 Prozent aller Leistungsbezieher in Duisburg eben keine Sanktionen.“

Im Übrigen sei Duisburg auf einem guten Weg: Die Zahl der Leistungsbezieher sei rückläufig, die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nehme stetig zu. Außerdem gebe es zurzeit vergleichsweise viele Stellenangebote und Jobs, mit denen Bezieher wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen könnten. Das sorgt für Bewegung – und auch für verhältnismäßig viele Termine für die Betroffenen, die sie wahrnehmen müssen.

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