Bezüge WfmB-Debatte: CDU kritisiert unangemessene Bezüge

Duisburg · Die Frage nach den Bezügen der Geschäftsführerin von Werkstatt-Geschäftsführerin Roselyne Rogg schlägt nun auch politisch hohe Wellen. Die CDU hält das Verhalten von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung für nicht nachvollziehbar.

 Roselyne Rogg.

Roselyne Rogg.

Foto: Probst, Andreas (apr)

Haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung über Jahre stark überhöhte Gehälter ihrer Geschäftsführerin durchgewinkt? — Das fragt sich Rainer Enzweiler, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat. Anlass sind aktuelle Medienberichte (auch dieser Zeitung), nach denen die Chefin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm gGmbH) über mehrere Jahre hinweg Jahresgehälter bis zu einer Höhe von rund 340.000 Euro für die Leitung der gemeinnützigen Gesellschaft bekommen haben soll.

Fraktionschef Rainer Enzweiler zeigt sich über die Berichte verwundert: „Ich bin irritiert, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung einer gemeinnützigen, karitativ tätigen Gesellschaft ihrer Geschäftsführerin mehrfach exorbitante Gehaltssteigerungen bewilligt haben, zum Schluss offenbar auf rund 340.000 Euro per annum. Sollte das vom amtierenden Aufsichtsrat angeforderte Gutachten die Zahlen bestätigen, sei hier mehrfach das Gebot der Angemessenheit missachtet worden. Aber Gemeinnützigkeit verpflichte genau dazu. Enzweiler kritisiert: „Die Nicht-Veröffentlichung des unangemessen hohen Gehaltes der Geschäftsführung der Werkstatt für Menschen mit Behinderung mag zwar legal gewesen sein, ist aber nicht legitim.“ Wenn das Gehalt — wie bei allen städtischen Gesellschaften üblich – veröffentlicht worden wäre, hätte die unangemessene Höhe der Bezüge mit großer Wahrscheinlichkeit schon früher zu öffentlicher Kritik geführt.“

Enzweiler sorgt sich auch, dass die sehr hohe Vergütung negative steuerrechtliche Folgen für die Duisburger Einrichtung haben könnte, nämlich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Es sei richtig, dass die Jahresbezüge für ähnliche Positionen bei Gesellschaften in anderen Kommunen zwischen 120.000 und 180.000 lägen. „Das sind angemessene Gehälter“, bestätigt Enzweiler. „Sparsamkeit ist bei jeder Gesellschaft geboten, an der die Stadt beteiligt ist. Das gilt besonders für den sozialen Bereich“, betont er. Für ihn sei das Verhalten der Vertreter der Anteilseigener in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nicht nachvollziehbar.

(th)
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