Erweiterung der Verordnung Maskenpflicht in Duisburg gilt jetzt auch an der Sechs-Seen-Platte

Duisburg · Von der erweiterten Maskenpflicht in Duisburg betroffen sind auch der Rheinpark in Hochfeld und der Bereich um die Regattabahn – zumindest dann, wenn man sich dort auf eine Bank setzt oder auf die Wiese legt.

 Wer an der Sechs-Seen-Platte „verweilt“, darf das jetzt nur noch mit Maske tun.

Wer an der Sechs-Seen-Platte „verweilt“, darf das jetzt nur noch mit Maske tun.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Bisher gilt in Duisburg die Maskenpflicht im Freien vor allem in den gekennzeichneten Bereichen in den Fußgängerzonen. Das gilt sowohl für die City als auch für Stadtteilzentren. Betroffen sind auch Spielplätze sowie der Bereich in einem Radius von 150 Metern um Schulen und Kitas.

Für die Zeit von Montag, 8. März, bis Sonntag, 28. März, hat die Stadt Duisburg die Maskenpflicht nun noch einmal erweitert. Danach besteht freitags in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr „bei dem Verweilen außerhalb befestigter Wege“ in den öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn, die Pflicht zum Tragen mindestens einer Alltagsmaske. Das heißt: Wer dort spazierengeht, braucht keine Maske, wer sich auf eine Bank setzt oder auf die Wiese legt, muss sie anziehen.

So steht es im Amtsblatt der Stadt Duisburg vom 5. März und gilt somit als „bekanntgemacht“. Da das Amtsblatt aber wohl von den wenigsten gelesen wird, soll auch mit entsprechenden Schildern auf die neuen Regelungen aufmerksam gemacht werden. Die jeweiligen Bereiche, in denen die neu angeordnete Maskenpflicht gilt, sind in entsprechenden Lageplänen im Amtsblatt gekennzeichnet. Diese Maskenpflicht, so die Stadt, gelte auch beim „Verweilen“ auf allen Bänken in den festgelegten Bereichen.

Das Betretungsverbot von Spielplätzen ist aufgrund der inzwischen später einsetzenden Dunkelheit um eine Stunde verkürzt worden. Die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ist nun in der Zeit von 18 bis 9 Uhr untersagt. Bisher hatte diese Regelung bereits ab 17 Uhr gegolten. Sofern weitergehende Regelungen für einen öffentlichen Spielplatz bestehen, gingen diese vor.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht auch in Bussen und Bahnen der DVG. Bei Kontrollen hat die DVG in der vergangenen Woche insgesamt 22.075 Fahrgäste gemeinsam mit dem Sonderaußendienst der Stadt überprüft. Das Bürger- und Ordnungsamt hat dabei insgesamt 22 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen verhängt.

(mtm)
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