Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung NRW ändert Schlüsselzuweisungen – Duisburg drohen Millionenverluste

Duisburg · Die kreisfreien Städte in NRW bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor, an der sich auch die Stadt Duisburg beteiligen wird. Es geht um die Schlüsselzuweisungen des Landes. Duisburg drohen Millionenverluste.

 Bei den Schlüsselzuweisungen geht es für Duisburg um Millionenbeträge.

Bei den Schlüsselzuweisungen geht es für Duisburg um Millionenbeträge.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssten vielfältige Aufgaben übernehmen und seien oftmals nicht nur durch leere Kassen, sondern auch durch die Corona-Pandemie herausgefordert. Dabei garantiere die Verfassung des Landes NRW den Kommunen eigentlich ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Das teilte die Stadt am Freitag mit.

Durch eine Neuregelung der derzeitigen Landesregierung würden die kreisfreien Städte ab diesem Jahr allerdings erheblich finanziell benachteiligt. Dabei gehe es allein für die Stadt Duisburg im Jahr 2022 um 5,5 Millionen Euro. Ab 2023 sei von einer Verdoppelung der Beiträge die Rede.

Aus diesem Grund wird vom Städtetag NRW eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Schlüsselzuweisungen seien schließlich Eckpfeiler der Gemeindefinanzierung.

Die Stadt Duisburg teilt mit den ebenfalls beteiligten Gemeinden Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal eine Gemeinsamkeit: Sie sind kreisfreie Städte und fast alle sind auf (Schlüssel-) Zuweisungen aus dem GFG angewiesen, so die Stadt.

Der übergemeindliche Finanzausgleich weise in diesem Jahr in NRW ein Volumen von rund 14 Milliarden Euro auf. Für die überschuldete Stadt Duisburg seien diese Zahlungen besonders wichtig.

In diesem Jahr erhält Duisburg 680,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen. Dieses Geld aus dem Finanzausgleich werde – wie bereits in den vergangenen Jahren – dafür benötigt, die Lücke zwischen eigenen Finanzmitteln; zum Beispiel Grund- und Gewerbesteuern; und dem tatsächlichen aufgabengerechten Finanzmittelbedarf auszugleichen.

Wer wieviel Geld bekommt, sei genau im GFG geregelt und folge einer komplizierten Berechnung. Grundsätzlich habe aber bisher gegolten: Egal ob kreisfreie oder kreisangehörige Stadt, jede wurde gleich behandelt. Das Land NRW weiche nun von diesem Grundsatz ab und bevorzuge bei der neuen Berechnung „massiv Gemeinden im kreisangehörigen Raum“.

Diese würden nun durch abweichende, sogenannte fiktive Hebesätze „arm gerechnet“ und erhielten somit mehr Schlüsselzuweisungen – zulasten der häufig überschuldeten kreisfreien Städte. Allein in diesem Jahr belaufe sich der Schaden für die kreisfreien Städte auf 109 Millionen Euro, für das nächste Jahr sei bereits eine Verdoppelung zu befürchten.

Oberbürgermeister Sören Link sagt: „Es macht mich fassungslos, dass eine Stadt wie Duisburg, die als Stärkungspaktkommune über zehn Jahre ihre Hausaufgaben gemacht und ihre Finanzen wieder auf ein solides Fundament gestellt hat, in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit von der Landesregierung derart hintergangen wird. Das ist ein massives Umverteilungsprogramm zugunsten des ländlichen Raumes, auf Kosten Duisburgs und anderer Städte.“

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack sieht die sich abzeichnende Erholung der städtischen Finanzen mittelfristig in Gefahr: „ Als hochverschuldete Kommune sind wir ohnehin chronisch im Nachteil gegenüber wohlhabenden Kommunen, weil wir freie Mittel nicht investieren können, sondern zur Schuldentilgung verwenden müssen. Wenn uns jetzt auch noch die freie Spitze weggenommen wird, dann kann von Chancengleichheit oder gleichwertigen Lebensverhältnissen keine Rede mehr sein. Diese Landesregierung treibt die Städte geradezu in die Klage. Sie lässt uns keine andere Wahl.“

(mtm)
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