Absender unbekannt Bombendrohungen an Duisburger Schulen – Polizei schließt Gefahrenlage aus
Duisburg · In Duisburg sind am Wochenende mehrere Bombendrohungen an Schulen eingegangen. Betroffen war auch die Stadtverwaltung. Hintergrund war wohl der Krieg im Nahen Osten. Die Polizei gab jedoch schnell Entwarnung.
Mehrere Schulen in Duisburg haben am Wochenende eine Bombendrohung per E-Mail erhalten. Betroffen waren die Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg, die Gesamtschule Duisburg-Mitte und die Gesamtschule Duisburg-Walsum. Das teilte die Polizei am Montag mit. Die Mails wurden in der Nacht zu Sonntag verschickt. Eine weitere E-Mail erreichte die Verwaltung der Stadt Duisburg. Hintergrund der Drohungen war wohl der Krieg im Nahen Osten.
Alle vier E-Mails wurden mit dem gleichen Inhalt und vom selben Absender an die Schulen und die Stadtverwaltung versandt, so die Polizei. Eine ernste Gefahr der Drohungen konnte allerdings „aufgrund der Gesamtumstände“ ausgeschlossen werden, heißt es in der Mitteilung. Auf den konkreten Inhalt der Nachrichten will die Polizei auf Nachfrage nicht eingehen und verweist auf die Ermittlungen, die der Staatsschutz übernommen hat. Der Absender der Mails konnte bislang nicht identifiziert werden.
In den vergangenen Wochen sind bundesweit eine Vielzahl von E-Mails mit Bombendrohungen bei Schulen und anderen Institutionen eingegangen. Sie bezogen sich in vielen Fällen auf die politische Situation in Israel und Palästina. Eine konkrete Gefahr konnte dabei in der Regel ausgeschlossen werden. Eine Bombendrohung an der Gesamtschule in Dorsten im Kreis Recklinghausen führte in der vergangenen Woche zu einem stundenlangen Polizeieinsatz. Auch ein Gymnasium in Eschweiler und eine Realschule in Monschau wurden zuletzt geräumt. Nach einem Bericht des „Spiegel“ stecken in vielen Fällen Trittbrettfahrer aus dem Milieu der Internetkriminalität hinter den Drohungen.
Wie die Polizei Duisburg mitteilt, werden die Bombendrohungen einzeln und im konkreten Zusammenhang bewertet. „Jede Drohung dieser Art begründet den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und wird konsequent ermittlungstechnisch und strafrechtlich verfolgt“, heißt es. Außerdem können die entstandenen Kosten des Einsatzes dem Urheber der Drohung in Rechnung gestellt werden.