Wie es nach dem Wasserschaden weitergeht Theater-Sanierung kostet mehr als 2,1 Millionen

Duisburg · Die Beseitigung des Wasserschadens, der am 5. April im Stadttheater durch unkontrolliertes Auslösen der Sprinkleranlage geschah, wird bis Ende 2020 dauern. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, prüfen Rechtsamt und Versicherung.

 Rund 80.000 Liter Wasser aus der Sprinkleranlage waren am 5. April in den Bühnenbereich im Stadttheater geflossen. Die Feuerwehr hatte alle Hände voll zu tun.

Rund 80.000 Liter Wasser aus der Sprinkleranlage waren am 5. April in den Bühnenbereich im Stadttheater geflossen. Die Feuerwehr hatte alle Hände voll zu tun.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die sachlich geschriebene Vorbemerkung für den Dringlichkeitsbeschluss, den die Verwaltung am 19. September Ratsmitgliedern zur Genehmigung vorlegt, liest sich wie ein Krimi, dennoch ist es eine Tatsachenbeschreibung: Am 5. April wurde um 7.09 Uhr die Sprühflutanlage des Stadttheaters ausgelöst und flutete die Haupt- und Nebenbühnen sowie die Galerien mit Wasser. Vorangegangen war die wöchentliche Wartung der Sprühflutanlage durch die Firma Caverion aus Köln. Das Immobilienmanagement Duisburg hat umgehend die Erstmaßnahmen zur Schadensminderung getroffen.

Wie es nach dem 5. April weiterging, werden die meisten Theatergänger wissen. Viele Vorstellungen fielen aus; Wagner-Opern wurden als konzertante Aufführungen in die Mercatorhalle verlegt. Immerhin gab es nach einigen Wochen auf der großen Bühne des Stadttheaters wieder einen eingeschränkten Spielbetrieb, wenn auf einige Bereiche der Bühnentechnik verzichtet werden konnte. Um eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme des Theaters am 10. Juni zu ermöglichen, entstanden bisher Kosten von 500.000 Euro, teilt die Verwaltung mit. Bezahlt wurden damit Aufwendungen wie Brandwachen, Gefahrenabwehr, Gutachter, Verlagerung von Aufführungen usw. Zur nachträglichen Legitimation der entstandenen Kosten und um die weiteren Reparaturarbeiten kurzfristig aufnehmen zu können, damit der Spielbetrieb des Theaters möglichst bald wieder ohne massive Einschränkungen aufgenommen werden kann, muss der Betriebsausschuss für das Immobilien-Management die Genehmigung erteilen (womit gerechnet werden kann). Der Kulturausschuss, der ebenfalls am 19. September tagt, wird diesen Dringlichkeitsbeschluss zur Kenntnis nehmen und vielleicht darüber sprechen.

Die Kosten für die Theatersanierung schätzt die Verwaltung auf 2.128.000 Euro. Die Arbeiten betreffen die Sprinkleranlage, Inspizientenanlage, Bühnenboden, Bühnenbeleuchtung, Maschinenlagen und Arbeitsgalerien. Hinzu kommen Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten und Putzarbeiten.

Nach erster überschlägiger Schätzung der Verwaltung kann mit einer Kostenerstattung von maximal 700.000 Euro durch die Provinzial Versicherung für die Instandsetzung der versicherten Sachen gerechnet werden. Die Kosten für die Sprühwasserlöschanlage werden nach Auskunft der Verwaltung nicht übernommen, ebenso nicht die Kosten für die Beschleunigungsmaßnahmen (Trockengeräte), Brandwachen und Kosten der Betriebsunterbrechung.

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis zum Ende der spielfreien Zeit 2020 andauern. Noch ungeklärt ist die Frage, ob jemand für den Wasserschaden haftbar gemacht werden kann.

In der Verwaltungsvorlage heißt es: „Ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Schadensverursacher besteht und ob und wann hier gegebenenfalls Regressansprüche bestehen, wird derzeit vom Rechtsamt in Zusammenarbeit mit der Provinzial Versicherung geprüft.“

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