Werkstatt-Skandal in Duisburg Anwalt glaubt an Täuschung des Aufsichtsrats

Duisburg · Der Wirtschaftsjurist Sven-Joachim Otto hat für die Redaktion die bisherigen Erkenntnisse zum Skandal um die ehemalige Geschäftsführerin Roselyn Rogg der Duisburger Behindertenwerkstatt bewertet: Er geht davon aus, dass der Aufsichtsrat getäuscht wurde.

 Der aktuelle Aufsichtsratvorsitzende Thomas Krützberg mit seinen Stellvertretern Dagmar Frochte und Manfred Lücke.

Der aktuelle Aufsichtsratvorsitzende Thomas Krützberg mit seinen Stellvertretern Dagmar Frochte und Manfred Lücke.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

In der Affäre um die Geschäftsführerin der Duisburger Behindertenwerkstatt kursieren viele Halbwahrheiten und Gerüchte. So wirft zum Beispiel der Umstand, dass der Aufsichtsrat des Unternehmens über Jahre nichts von den hohen Gehaltszahlungen an Roselyne Rogg gewusst haben will, einige Fragen auf. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat sich die Redaktion die Expertise eines Fachanwalts für Wirtschaftsrecht eingeholt und ihn gebeten, den Fall auf Basis der bisher bekannten Details einzuordnen.

Sven-Joachim Otto ist Partner bei der international renommierten Wirtschaftskanzlei Pricewaterhouse Coopers (PwC). Er geht unter Berücksichtigung dessen, was bisher bekannt ist, davon aus, dass der Aufsichtsrat wohl bewusst getäuscht wurde. Vor allem die Umstände im Zuge der Vertragsverlängerung Roggs im Jahr 2013 stimmen ihn nachdenklich: „Wenn die Aufsichtsratsmitglieder davon ausgehen mussten, dass der Vertrag der Geschäftsführerin zu gleichen Konditionen weiterläuft, sind sie nicht verpflichtet, sich die genauen Zahlen zu besorgen“, sagt er. Otto spielt damit auf die Erklärung der Aufsichtsratsmitglieder an, die sie im Zuge des Pressetermins nach der Aufsichtsratssitzung in der vergangenen Woche formuliert hatten. Dabei hatte die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dagmar Frochte deutlich gemacht, dass der Aufsichtsrat nach der Gehaltserhöhung Roggs im Jahr 2010 auf 120.000 Euro zuzüglich 30.000 Euro Altersvorsorge, 24.000 Euro Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und einer variablen Vergütung von 15 Prozent davon ausgegegangen sei, das Gehalt der Geschäftsführerin auf ein „abschließend angemessenes Niveau“ gehoben zu haben. Deshalb habe man auch keine Veranlassung dazu gesehen, im Zuge der Vertragsverlängerung 2013 nachzufragen, ob eine weitere Gehaltserhöhung vorgesehen sei. Zumal der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Spaniel dem Aufsichtsrat die Anpassung der Bezüge im Jahr 2010 noch zur Genehmigung vorgelegt hatte.

Auch für den Umstand, dass die Gehaltserhöhungen bei der Aufstellung der späteren Jahresbilanzen nicht aufgefallen ist, liefert der PwC-Anwalt eine Erklärung: „Laut Handelsgesetzbuch müssen Gehälter von Vorständen in der Summe zwar veröffentlicht werden, es sei denn, es gibt nur einen Geschäftsführer. Dann werden nur die allgemeinen Personalkosten ausgewiesen.

Und bei einem Unternehmen mit hohen Mitarbeiterzahlen fallen ein paar Tausend Euro nicht weiter auf.“ Die könnten ja schon allein durch tariflich vereinbarte Lohnsteigerungen entstehen. Nach allem, was man bisher wisse, gehe er eher davon aus, dass der Aufsichtsrat getäuscht wurde – und dann könne man ihn auch nicht für die Folgen verantwortlich machen. „Bislang gibt es auch keine Hinweise, dass der Oberbürgermeister aus juristischer Sicht etwas falsch gemacht hat“, sagt der Anwalt.

Otto verweist damit auf die Vorwürfe, dass der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Spaniel die Gehaltserhöhungen am restlichen Aufsichtsrat vorbei durchgesetzt haben soll. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen kommunale Aufsichtsratsvorsitzende ihre Kompetenzen überschreiten“, sagt er. Insofern stelle sich die Haftungsfrage zumindest für den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden sehr wohl. „Denn natürlich muss man prüfen, ob ein Steuerschaden entstanden ist. Und wenn Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, ist auch das ein Haftungsgrund“, so Otto.

Auch was Roggs Rechtfertigung für ihre hohen Bezüge angeht, hat Otto eine klare Meinung. „Ein so hohes Gehalt mit den Gehältern der Chefs anderer städtischer Töchter zu vergleichen, ist natürlich unzulässig“, sagt er. Man muss gleiches mit gleichem vergleichen und nicht einen der größten Binnenhäfen Europas mit einem großen Sozialunternehmen. Das unternehmerische Risiko ist bei einem Hafen oder anderen Stadt-Töchtern schlichtweg höher als bei einer Werkstatt, die überwiegend aus Fördermitteln finanziert wird.“

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