Gericht Standesbeamtin wegen Unterschlagung verurteilt

Duisburg · Von Standesbeamten erwartet man nicht nur, dass sie Paare freundlich lächelnd in den Hafen der Ehe lotsen, sondern auch, dass sie dies in jeder Hinsicht korrekt tun. Das sagt ja schon das Wort Beamter.

 Eine Standesbeamtin im Rathaus Hamborn steckte über Jahre hinweg die Gebühren, die Paare bei der Bestellung des Aufgebots für ihre Hochzeit zahlen müssen, in die eigene Tasche.

Eine Standesbeamtin im Rathaus Hamborn steckte über Jahre hinweg die Gebühren, die Paare bei der Bestellung des Aufgebots für ihre Hochzeit zahlen müssen, in die eigene Tasche.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Doch eine Standesbeamtin im Rathaus Hamborn steckte über Jahre hinweg die Gebühren, die heiratswillige Paare bei der Bestellung des Aufgebots für ihre Hochzeit zahlen müssen, in die eigene Tasche. Das Amtsgericht verurteilte die 61-Jährige gestern wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Bewährungsstrafe.

Aufgefallen war die Sache, weil ein Brautpaar eine Mahnung bekam, obwohl es mit einer Quittung belegen konnte, die Gebühr bezahlt zu haben. Das städtische Rechnungsprüfungsamt kontrollierte daraufhin 2000 Vorgänge. Bei 115 bestand der Verdacht, dass Zahlungen zwischen 2012 und 2015 ganz oder teilweise unterschlagen worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl, den das Amtsgericht gegen die 61-Jährige erließ, allerdings auf einen Tatzeitraum von zwei Jahren und auf 64 Fälle beschränkt. In diesen entstand der Stadt ein Schaden von 4369 Euro. Gegen den Strafbefehl, der sie zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilte, legte die gebürtige Walsumerin Widerspruch ein.

Bei der deshalb notwendig gewordenen Verhandlung vor dem Strafrichter blieben ihre Angaben zunächst schwammig: „Das ist alles schon ein bisschen weit weg“, so die 61-Jährige. Schließlich aber gab sie zu: „Ich habe das Geld für mich behalten.“ Und dabei hatte sie durchaus kriminelle Energie offenbart: Damit die Unterschlagung nicht sofort auffiel, hatte sie Belege erstellt, die sie mit ihrem Namenskürzel und mit einer handschriftlich ergänzten - erfundenen - Kassennummer versah.

Der Verteidiger forderte Freispruch, weil seine Mandantin aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sei. Eine Erkrankung, die offenbar akut wurde, als die Taten kurz vor der Entdeckung standen und die dafür sorgte, dass die untreue Beamtin 2015 dienstunfähig geschrieben und im Februar 2017 „aus gesundheitlichen Gründen“ in den Ruhestand entlassen wurde.

Ein gerichtlich bestellter psychiatrischer Sachverständiger kam im Gegensatz zum behandelnden Arzt der Angeklagten allerdings zu dem Schluss, dass die psychischen Probleme der 61-Jährigen nicht einmal mildernde Umstände begründen könnten. Schließlich habe diese über einen langen Tatzeitraum planvoll gehandelt und ihren Dienst - ohne Fehlzeiten - ansonsten beanstandungsfrei versehen.

Weil die Angeklagte nicht vorbestraft war, einen großen Teil des Schadens beglichen hat und die Taten drei Jahre zurück liegen, verringerte der Strafrichter die Strafe gegenüber dem Strafbefehl auf acht Monate. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

(bm)
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