Alle Kunden werden im März informiert So setzen die Stadtwerke Duisburg die Gas- und Strompreisbremse um

Duisburg · Die Stadtwerke Duisburg setzen die vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher im März um. Dazu erhalten alle Kundinnen und Kunden bis Mitte März ein individuelles Anschreiben mit detaillierten Informationen zu den Energiepreisbremsen und auch zu einer Neufestsetzung ihrer Abschläge. Was dabei zu beachten ist.

Der Stadtwerketurm leuchtete bis vor einiger Zeit noch grün.

Der Stadtwerketurm leuchtete bis vor einiger Zeit noch grün.

Foto: Christoph Reichwein

Die Stadtwerke Duisburg arbeiteten seit dem Beschluss zur Einführung der Preisbremsen im Dezember „mit Hochdruck“ daran, die vom Gesetzgeber geforderten konkreten Umsetzungen in ihre Abrechnungsprozesse zu überführen. Dies erfordere „erhebliche Anpassungen“ im IT-System und Abstimmungen mit Druck-Dienstleistern.

Trotz der kurzen Umsetzungszeit könnten die individuellen Informationsschreiben an alle Kundinnen und Kunden im Laufe des März versendet werden. In diesen Schreiben fänden Kundinnen und Kunden dann alle detaillierten Erläuterungen zu ihrer persönlichen Entlastungsleistung, deren Durchführung und auch eine Neufestsetzung ihrer Abschläge.

Die Entlastungen würden rückwirkend auch für die Monate Februar und Januar wirksam, teilte der örtliche Energieversorger jetzt mit.

Kundinnen und Kunden, die am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssten nicht selbst aktiv werden. Ihnen werde der Abschlag für März erst nach Erhalt des Informationsschreibens, voraussichtlich zum Monatsende, vom Konto abgebucht.

Kundinnen und Kunden, die von der Preisbremse betroffen sind und ihre Abschläge selbst überweisen oder bar zahlen, werden gebeten, den Abschlag für den März erst nach Erhalt des Schreibens und in der darin angegebenen Höhe zu überweisen.

Ob Kundinnen und Kunden von der Preisbremse betroffen sind, hänge von ihrem individuellen Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde ab. Liege dieser Brutto-Arbeitspreis beim Strom oberhalb von 40 Cent oder beim Erdgas oberhalb von zwölf Cent, greife die staatlich beschlossene Preisbremse. Kundinnen und Kunden, die nicht von der den Preisbremsen betroffen sind, werden gebeten, ihre Abschläge wie bisher auch zu den bekannten Terminen zu zahlen.

Unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens würden alle anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.

Alle weiteren Informationen zum gesetzlich festgelegten Preisdeckel, gibt es auch im Internet, wo die wichtigsten Fragen unter swdu.de/energiepreisbremsen beantwortet werden.

(RP)
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