Infiziertenzahlen steigen stark Duisburg will mehr Personal für Masken-Kontrollen einsetzen

Duisburg · Bis zu 50 Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) sind seit Beginn der Pandemie in Duisburg im Dauereinsatz. Nach der Verhängung der Maskenpflicht auch auf vielen Straßen könnte es bald noch mehr Kontrolleure geben.

 Bei Schwerpunktkontrollen wie hier in der Innenstadt sind auch Beamte der Einsatzhundertschaft dabei.

Bei Schwerpunktkontrollen wie hier in der Innenstadt sind auch Beamte der Einsatzhundertschaft dabei.

Foto: Christoph Reichwein

In allen sieben Duisburger Stadtbezirken gilt auf vielen Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen bereits ab dem 22. Oktober eine Maskenpflicht (siehe Box). Sie gilt in der Zeit von 7 bis 23.30 Uhr. Der Grund: In diesen Bereichen ist es mitunter schwierig, den Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Deshalb muss dort die Mund-Nasenbedeckung tagsüber getragen werden. Einzige Ausnahme: Menschen, die aufgrund einer Erkrankung durch das Tragen einer Maske schwer eingeschränkt sind und dies durch eine ärztliches Attest belegen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Verbunden mit der Pflicht ist ein gleichzeitiges Rauchverbot in den entsprechenden Bereichen.

Für die Kontrolleure des Ordnungsamtes bedeutet dies einen hohen Arbeitsaufwand. Sie sind montags bis freitags in Schichtdiensten von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts unterwegs, wie Stadtsprecherin Gabi Priem auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. Samstags sind die Kontrollschichten in der Zeit von 8.45 bis 0.45 Uhr. Aber auch an Sonn- und Feiertagen sind die Kontrolleure auf Streifgängen im Einsatz. Bedarfsweise, so die Stadtsprecherin, werden dann sogenannte „Sonderdienste“ durchgeführt, beispielsweise bei bestimmten Schwerpunktkontrollen.

Zu allen übrigen Zeiten – also vor allem nachts – sei die Polizei für Kontrollen beziehungsweise die Durchsetzung bei der Einhaltung der Regeln zuständig, so die Stadt. In den vergangenen Tagen hatte die Polizei bei Schwerpunktkontrollen die städtischen Mitarbeitern unterstützt, zum Teil auch mit Beamten der Einsatzhundertschaft. Sanktionen können aber erst verhängt werden, wenn entsprechende Schilder aufgehängt wurden, die auf die Maskenpflicht hinweisen.

 Zur Kasse bitte: Das Verwarngeld bei Maskenpflicht-Verstößen beträgt 50 Euro.

Zur Kasse bitte: Das Verwarngeld bei Maskenpflicht-Verstößen beträgt 50 Euro.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die Kontrollen werden nach Angaben der Verwaltung im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Das Hauptaugenmerk liege auf öffentlichen Plätzen, Veranstaltungsräumen, Gewerbebetrieben, Grünflächen, Haltestellen, Marktplätzen und Wochenmärkten. Am vergangenen Freitag seien zunächst insgesamt 103 mündliche „Ansprachen“ an Bürger zur Maskenpflicht in Fußgängerzonen vorgenommen worden. Am Samstag und Sonntag seien dann 15 Verwarngelder und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erteilt worden. Es werde keine Statistik darüber geführt, wo jeweils Verstöße festgestellt werden. Das Verwarngeld beträgt bei Maskenpflicht-Verstößen 50 Euro.

Die Kontrollen würden aktuell mit dem vorhandenen Personal durchgeführt, eine Aufstockung werde derzeit „geprüft“, so die Stadt.

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