Duisburg: Wie gefährlich leben eigentlich Vollstreckungsbeamte? Vollstreckung: Stadt will Risiko für Mitarbeiter neu bewerten

Der Vorfall von Köln, wo kürzlich ein Gerichtsvollzieher von einem Schuldner getötet wurde, hat die Verwaltung sensibilisiert.

 Der Tatort in Köln.

Der Tatort in Köln.

Foto: dpa/Marius Becker

Aufgrund des schrecklichen Vorfalls in Köln werde die Stadt Duisburg im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht „die Risiken selbstverständlich einer erneuten Bewertung unterziehen“, teilte die Verwaltung jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wie berichtet, war in der vergangenen Woche ein 47-jähriger Mitarbeiter der Stadt Köln bei einer Vollstreckung von dem Schuldner mit einem Messer angegriffen und niedergestochen worden. Der Stadtbedienstete erlag seinen schweren Verletzungen.

In Duisburg sind im Amt für Rechnungswesen und Steuern nach Angaben der Stadt derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vollstreckungen im Außendienst befasst. 2018 wurden insgesamt 11.221 Vollstreckungsversuche durchgeführt. „In einem Fall kam es dabei zu einer leichten Tätlichkeit gegenüber einer Vollstreckungsbeamtin, woraufhin Strafanzeige gestellt wurde“, so Stadtsprecher Falko Firlus.

Für jede einzelne Stelle im Amt für Rechnungswesen und Steuern beziehungsweise bei der Stadt Duisburg liege eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ vor. Insbesondere für die Stellen im Außendienst – wie etwa im Bereich der Vollstreckung – seien diese unter Einbeziehung der beteiligten Mitarbeiter erstellt worden. Nach dem Vorfall im vergangenen Jahr seien verstärkt Vollstreckungsmaßnahmen in Zweierteams durchgeführt worden, teilt die Stadt mit. Diese Maßnahme wurde, nachdem es zu keinen weiteren Übergriffen gekommen sei, nach Abwägung mit den betroffenen Kollegen wieder eingestellt. Wenn allerdings besondere Risiken erkennbar seien, finde der Außendienst nach Abwägung auch weiterhin in Zweierteams oder in Begleitung der Polizei statt. Das entspräche der Vorgehensweise in den meisten Städten in NRW.

„Die Stadt Duisburg legt besonderen Wert auf hinreichende Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Umfeld mit konfliktbehafteten Situationen zu tun haben. Hierzu werden regelmäßig entsprechende Seminare angeboten“, so Stadtsprecher Firlus. Alle im Einsatz befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten bereits an einem Auffrischungsseminar zur Eigensicherung und Deeskalation teilgenommen.

Die 20 Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Duisburg-Mitte seien im Regelfall alleine unterwegs, teilte Amtsgerichtssprecher Ralf Rausch auf Anfrage mit. Lägen Erkenntnisse über eine mögliche Gefährdungslage vor, könne bereits im Vorfeld der Vollstreckung die Unterstützung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe angefordert werden. Die Polizei entscheide dann durch eine „Gefährdungsbeurteilung“, wie sie sich verhält.

Zudem könnten Gerichtsvollzieher auch in akuten Notsituationen vor Ort die sofortige Unterstützung durch die Polizei anfordern. „Die Zusammenarbeit mit der Polizei Duisburg funktioniert reibungslos“, so Rausch.

Bislang sei es in Duisburg nicht zu körperlichen Übergriffen oder Verletzungen gegenüber Gerichtsvollziehern gekommen. „Dennoch kommt es in Einzelfällen immer wieder einmal vor, dass sich vor Ort bedrohliche Situationen ergeben, in denen etwa Drohungen gegenüber Gerichtsvollziehern geäußert werden“, so der Gerichtssprecher. Belastbare Daten zur Häufigkeit derartiger Bedrohungssituationen in der Vergangenheit lägen nicht vor. Entsprechende Vorfälle seien in der Vergangenheit „allenfalls vereinzelt“ zur Anzeige gebracht und aktenkundig gemacht worden.

Das soll sich nun ändern, so Rausch: „Die Verwaltung des Amtsgerichts hat zwischenzeitlich die Gerichtsvollzieher angewiesen, in Fällen von Übergriffen jedweder Art Anzeige zu erstatten.“

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