Das Land verspricht finanzielle Hilfe Stadt erstattet Kita-Beiträge für Januar

Duisburg · Alle Elternbeiträge, die von der Stadt Duisburg für den Monat Januar 2021 für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und im Bereich des offenen Ganztages erhoben wurden, werden den Betroffenen wie erwartet erstattet.

 Die Landesregierung hatte appelliert, die Kinder besser nicht in die Kita zu geben.

Die Landesregierung hatte appelliert, die Kinder besser nicht in die Kita zu geben.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das teilte die Stadt Duisburg am gestrigen Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Die Erstattung erfolgt demnach automatisch, indem keine Gebühren für eine Betreuung im Februar abgebucht werden. Eine Antragstellung ist laut Angaben der Stadt nicht erforderlich.

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link hatte sich bereits zu Beginn des zweiten Corona-Lockdowns für die Rückerstattung der Beiträge stark gemacht. Als Oberbürgermeister einer Stärkungspaktkommune, die bei Zahlungen von freiwilligen Leistungen auf das Wohlwollen der Aufsichtsbehörde angewiesen ist, forderte er von der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein klares Votum und eine entsprechende Kostenbeteiligung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen nun eine Beteiligung an den Kosten von 50 Prozent zugesagt.

„Es ist gut, dass das Land unseren Forderungen gefolgt ist. So können wir die von der Pandemie im besonderen Maß betroffenen Familien wenigstens finanziell etwas entlasten", wird Oberbürgermeister Sören Link in der besagten Pressemitteilung zitiert.

Der Kabinettsbeschluss dazu soll in der kommenden Woche gefasst werden, hieß es. Die Erstattung erfolgt durch die Stadt Duisburg vorbehaltlich der Entscheidung des Landeskabinetts und des Rates der Stadt Duisburg. Die Erstattungsregel gilt für alle Kindertageseinrichtungen, für die gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Duisburg vom 3. Juli des Jahres 2009 Beiträge erhoben werden. Wie die Stadt mitteilt, zählen dazu alle KiBiz-geförderten Einrichtungen, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft.

(RP)
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