Kontrolle des Güterverkehrs Kleine und große Sünden auf der B 288

Duisburg · Ein zu schwer beladener Transporter, vier Fahrer ohne Führerschein oder Versicherungsschutz, fünf unter Alkohol oder Drogen – Bilanz einer Polizeikontrolle am Montag an der B 288.

 Die Polizei kontrollierte am Montagmorgen den gewerblichen Güterverkehr an der stark befahrenen B 288.

Die Polizei kontrollierte am Montagmorgen den gewerblichen Güterverkehr an der stark befahrenen B 288.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Ein Polizist steht am Straßenrand und winkt mit seiner Kelle. Der Fahrer eines Lkw registriert den Mann, bremst sein tonnenschweres Fahrzeug langsam ab und kommt zum Stehen. Er ist mitten in eine Schwerpunktkontrolle geraten, die am Montag von sieben bis 13 Uhr durchgeführt wurde. Beamte des Verkehrsdienstes aus Duisburg überprüften gemeinsam mit Kollegen aus Krefeld den Verkehr an der stark befahrenen Bundesstraße B288, genauer zwischen der Kegelstraße im Stadtteil Mündelheim und der Uerdinger-Brücke. „Die Kooperation mit der Dienststelle in Krefeld ist eine Besonderheit“, sagte Polizei-Pressesprecherin Jacqueline Grahl. Die Polizei bestätigte am Nachmittag, dass ein vergleichbarer Einsatz noch nie durchgeführt wurde. 31 Beamten waren beteiligt, der Einsatz wurde wochenlang vorbereitet.

„Wir wollen den gewerblichen Güterverkehr kontrollieren“, erklärte der Erste Polizeihauptkommissar Klaus Dulisch das Ziel hinter der stundenlangen Kontrolle. Beamte überprüften zum Beispiel, ob die Lkw überladen waren oder die Ladung falsch gesichert war. Zudem wurden die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer offengelegt. Auch einige auffällige Pkw wurden aus dem Verkehr gezogen. Dazu wurde unter anderem ein Lasergerät benutzt, mit dem Beamte bis zu 1000 Meter weit gucken und die Geschwindigkeit messen können. Auch der Fahrer wurde in den Blick genommen. Bestand der Verdacht auf Alkohol unter Drogeneinfluss, dann wurde ein Schnelltest angeordnet.

In Fahrtrichtung Duisburg kamen drei mobile Waagen zum Einsatz, sogenannte Radlastwaagen im Wert von 50.000 Euro. Die silberne Bodenplatte misst das Gewicht jeder Achse eines tonnenschweres Fahrzeugs, während es ganz langsam über sie fährt. Die Gerätschaft ist mit einem Computer verbunden, der im Anschluss das gesamte Gewicht des Wagens anzeigt. „Im Vorfeld muss ich den Fahrzeugtyp, die Anzahl der Achsen und das zugelassene Maximalgewicht pro Achse angeben“, erläuterte Oberkommisar Georg Schmitz den Vorgang. Die Waage sei zwar geeicht, aber noch in der Testphase. Deshalb sei bei Fahrzeugen, die schwerer als erlaubt sind, eine zweite Messung notwendig. „Dann fahren wir zu Firmen, die eine Lkw-Waage besitzen, und prüfen das Gewicht erneut“, sagte Schmitz.

Die eingesetzten Polizisten wählten Fahrzeuge nach dem Zufallsprinzip aus und winkten sie aus dem fließenden Verkehr hinaus. „Wir kontrollieren ein Fahrzeug auch, wenn es bestimmte Auffälligkeiten aufweist“, ergänzte Dulisch. Dazu gehörte zum Beispiel das Profil der Reifen. Auch wenn das Fahrzeug an mindestens einer Achse abgesackt war, musste der Fahrer einmal über die Waage rollen.

Auch bei der Untersuchung der Lenk- und Ruhezeiten kam Technik zum Einsatz. Die Fahrerkarte der Lkw-Führer wurde in ein spezielles Lesegerät eingesteckt. „So können wir minutengenau nachvollziehen, wann welche Person hinter dem Steuer saß“, sagte Frank Meier vom Verkehrsdienst Duisburg. Wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden – ein Fahrer muss etwa alle viereinhalb Stunden eine 45-Minuten-Pause machen – dürften im Extremfall auch die Autoschlüssel abgenommen werden, um Gefahren abzuwenden.

Nach Angaben der Polizei Duisburg kontrollierten die Beamten insgesamt 155 Fahrzeuge. Insgesamt 20 Lkw und schwer beladene Transporter wurden mit der mobilen Waage gewogen. Nur ein Fahrzeug mit rumänischem Kennzeichen war tatsächlich zu schwer beladen. Es wog immerhin 4,6 anstatt den erlaubten 3,5 Tonnen. Die fällige Strafe beläuft sich auf 260 Euro. Vier Fahrer saßen zudem länger am Steuer als erlaubt. Bei drei Lkw war das transportierte Gefahrgut nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Zudem erfassten die Beamten 335 Autofahrer, die zu schnell gefahren sind. Neun Fahrer mussten ihr Auto noch an Ort und Stelle abstellen, weil sie ohne Führerschein oder Versicherungsschutz unterwegs waren beziehungsweise unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gefahren sind.

(jlu)
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