Freitestung nach fünf Tagen Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt an Schulen und Kitas in Duisburg

Duisburg · Das Gesundheitsministerirum NRW hat am Freitagnachmittag per Erlass die Quarantäne in Schulen und Kitas neu geregelt. Duisburgs Krisenstabsleiter Martin Murrack ist „fassungslos“ über die seiner Meinung nach unkoordinierten Entscheidungen der Landesregierung.

Ein Grundschüler bei einem Lollitest.

Ein Grundschüler bei einem Lollitest.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Bestimmungen des Landes gelten ab Montag auch in Duisburg. Grundsätzlich gilt weiterhin: Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln.

Es wurden folgende Neuregelungen getroffen:

1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne ist hauptsächlich auf infizierte Personen zu beschränken. In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern. Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

2) Zusätzliche Testungen an weiterführenden Schulen

An den weiterführenden Schulen werden zukünftig drei statt zwei Tests pro Woche durchgeführt. Die Testungen finden Montag, Mittwoch und Freitag ab dem 20.September statt. Diese Änderung betrifft nicht die Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, in denen das Lolli-Test-Verfahren durchgeführt wird.

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen

Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR oder Schnelltest (kein Selbsttest) am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person). Für Lehrpersonal oder andere in der Schule tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021.

Die Freitestung findet nicht in der Schule und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum, das PCR-Testungen anbietet, durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen.

Die oben erläuterte Regelung gilt nicht für Quarantäneanordnungen, die in nicht-schulischem, zum Beispiel privatem Kontext erfolgten.

Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden.

4) Zugangsbeschränkung bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sieht die Landesregelung vor, Schülerinnen und Schüler, die sich weigern eine Maske zu tragen oder der Testpflicht nachzukommen, vom Unterricht und vom Aufenthalt im Schulgebäude auszuschließen. Hiervon ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler, die ärztlich attestiert von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind.

Zudem wurden folgende Neuregelungen für den Bereich der Kitas getroffen:

1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne ist hauptsächlich auf die infizierten Personen zu beschränken. In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern. Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

2) Zusätzliche Testungen

Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern sind bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche durch die Eltern durchzuführen. Das nicht immunisierte oder genesene Personal der betroffenen Einrichtung muss sich in gleicher Frequenz testen lassen. Vor dem erneuten Besuch der Kita muss ein negatives, schriftliches Testergebnis dort vorgelegt werden.

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen

Kommt es innerhalb der Gruppe zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).

Eine Freitestung mittels Schnelltest (kein Selbsttest) kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne (entsprechend dem 8. Tag nach Kontakt zur infizierten Person erfolgen).

Für Personal der Kindertagesbetreuung oder andere in der Kita tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021. Die Freitestung findet nicht in der Kita und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum durchgeführt werden.

Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen.

Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden.

Duisburgs Krisenstabsleiter kommentiert die Neuregelungen so: „Die Coronapandemie bringt seit mittlerweile eineinhalb Jahren die städtischen Verwaltungen in den besonders stark betroffenen Fachbereichen an ihre Leistungs- und Belastungsgrenzen. Dass die Landesregierung mit ihren zuständigen Ministerien auch nach dieser langen Zeit noch immer nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu koordinieren, macht mich fassungslos. Dass die Inhalte aus der Schulmail vom Freitag von den Regelungen des neuen Erlasses des Gesundheitsministeriums abweichen, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Krisenmanagement des Landes einen neuen und traurigen Tiefpunkt erreicht hat. Leidtragende dieses Versagens sind am Ende die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, denen an einem Freitagabend neue Regelungen aufgebürdet werden, die schon am nächsten Schul- und Kitatag umzusetzen sind. Dieses rücksichtslose Verhalten der Entscheidungsträger in Düsseldorf zeigt, wie weit sich die Landesregierung mittlerweile nicht nur von ihren Kommunen, sondern auch von den Menschen in Duisburg und vielen anderen Städten in Nordrhein-Westfalen entfernt hat."

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen.

(mtm)
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