Mord-Prozess in Duisburg Seniorin im Schlaf erstochen — Nachbarin muss lebenslang in Haft

Duisburg · Der Fall sorgte in Duisburg für Entsetzen: Eine 45-Jährige hat ihre hilfsbedürftige Nachbarin im Schlaf erstochen und daraufhin die demente Mitbewohnerin beschuldigt. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.

Die Angeklagte mit ihren Verteidigern vor der Verkündung des Urteils.

Die Angeklagte mit ihren Verteidigern vor der Verkündung des Urteils.

Foto: Katharina Luxen

Das Landgericht Duisburg hat am Donnerstag eine 46-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau ihre 84 Jahre alte Nachbarin im Schlaf erstochen hat. Zuvor hatte die Angeklagte, die der Seniorin im Haushalt half, insgesamt 30.000 Euro von ihr gestohlen. Bei einem anstehenden Banktermin drohte alles aufzufliegen. Am 23. August 2022 stach die Nachbarin dann mehrfach mit einem Messer zu. Das Gericht sieht eine besondere Schwere der Schuld.

Bis zuletzt hatte die Angeklagte auf ihrer Unschuld beharrt und die demente Mitbewohnerin der Toten beschuldigt. Die 89-Jährige soll plötzlich mit einem blutverschmierten Messer in der Wohnung gestanden haben, als die Nachbarin nach dem Rechten schauen wollte. Die Ermittler glaubten dieser Version zunächst. Die demente Seniorin wurde daraufhin für zwei Monate in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Erst im Oktober fiel der Verdacht auf die heute 46-Jährige.

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(atrie/kalux)
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