Mitglied in rechtsextremer Vereinigung Generalbundesanwalt klagt Duisburger wegen Volksverhetzung an

Duisburg · Der Mann soll Mitglied im „Goyim-Netzwerk“ gewesen sein, einer rechtsextremen Gruppierung, die im Internet antisemitische Inhalte verbreitete. Mit ihm stehen bald zwei weitere Mitstreiter in Düsseldorf vor Gericht.

 Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf stattfinden.

Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf stattfinden.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Ein Duisburger muss sich bald wegen schwerer Vorwürfe vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Dort hat die Bundesanwaltschaft gegen ihn und zwei weitere Mitangeklagte Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben.

Der Duisburger soll Mitglied des „Goyim-Netzwerks“ gewesen sein. Goyim ist der Plural von „Goi“, dem jiddischen Wort für Nicht-Juden. Eine Selbstbezeichnung, die Antisemiten oft abfällig benutzen. Für dieses Netzwerk soll der Mann volksverhetzende Inhalte im Internet veröffentlicht haben. Auf den Plattformen der Ländergruppe „Goyim Partei Deutschland“ sind laut Anklage „zahlreiche extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge“ eingestellt worden. Wie der WDR berichtet, sollen darunter auch Aufrufe „zur Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger“ gewesen sein.

Während dem Duisburger „nur“ seine Mitgliedschaft vorgeworfen wird, müssen sich seine beiden Mitangeklagten auch wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung und ihrer Rädelsführerschaft verantworten. Zumindest zu einem der Mitangeklagten, einem 37-Jährigen, der zuletzt in den Niederlanden lebte, soll der Duisburger direkten Kontakt gepflegt haben.

Die beiden mutmaßlichen Rädelsführer der „Goyim Partei Deutschland“ waren im Juli 2020 in Berlin und im niederländischen Heerlen festgenommen worden. Die Wohnungen sechs weiterer Beschuldigter wurden damals durchsucht.

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