Unschuldig im Gefängnis Frau wartet Monate auf Haftentschädigung

Duisburg · Diana E. saß lange unschuldig im Gefängnis. Nach ihrem Freispruch im Juli 2017 wartet sie auf eine Haftentschädigung. Für die Duisburgerin ein Unding. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass das Verfahren auf dem üblichen Weg läuft.

 Im Prozess vor dem Duisburger Landgericht wurde Diana E. freigesprochen. Nun wartet sie auf ihre Haftentschädigung.

Im Prozess vor dem Duisburger Landgericht wurde Diana E. freigesprochen. Nun wartet sie auf ihre Haftentschädigung.

Foto: Reichwein

Die sechs Monate ihres Lebens bekommt Diana E. nicht zurück. Die heute 39 Jahre alte Duisburgerin saß unschuldig in Untersuchungshaft. Im Gespräch mit unserer Zeitung beklagt sie sich über die Staatsanwaltschaft, die ihrer Meinung nach zu lange wartet mit der Auszahlung der ihr zustehenden Haftentschädigung. Diana E. fordert nun, dass sie ihre Entschädigungszahlung für die Zeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) schnellstmöglich bekommt. Sie sei auf das Geld angewiesen, berichtet die 39-Jährige jetzt verzweifelt.

„Ich finde, dass das lange Warten eine absolute Frechheit ist“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion. Am 18. Juli sei sie nach sechs Monaten in der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem warte sie auf das ihr zugesicherte Geld, obwohl der entsprechende Beschluss zur Entschädigungszahlung bereits am 10. November des vergangenen Jahres getroffen worden sei. „Während meiner Zeit in Haft habe ich meine Wohnung und meine geliebten Katzen verloren“, erzählt Diana E..

Heute wohne sie in einer Zweieinhalb-Raum-Wohnung und lebe von knapp 400 Euro Hartz-IV- Geld, das vorne und hinten nicht reiche. Für Diana E. seien das unzumutbare Zustände: „Ich muss tagelang die gleiche Kleidung tragen.“ Auch eine Waschmaschine, einen Kühlschrank und ein Handy hätte sie sich aus eigener Tasche anschaffen müssen. Ohne fremde Hilfe wäre das nicht möglich gewesen. „Ich musste bei einem Bekannten 3000 Euro Schulden aufnehmen.“

Für jeden Tag, den sie unschuldig in der JVA verbracht hat, stehen Diana E. 25 Euro zu. Hochgerechnet liege die Entschädigungssumme bei 4000 bis 4500 Euro.

Der Duisburger Staatsanwalt Garip Günes-Böhm zeigt Verständnis für Diana E.. „Es ist klar, dass sie ungeduldig ist.“ Er berichtet aber auf Anfrage unserer Redaktion, dass das Verfahren zur Haftentschädigung einen „normalen Gang“ geht. „Eine Haftentschädigung ist immer sehr kompliziert und nimmt viel Zeit in Anspruch“, sagt der Staatsanwalt, der für den Fall zuständig ist. „Wir haben sicher nicht von November gewartet und nichts getan.“ Im Fall von Diana E. hätte die zuständige Rechtspflegerin das Verfahren so schnell wie möglich eingeleitet, zunächst aber warten müssen, bis das Urteil rechtskräftig ist und bis sie die nötigen Akten vom Gericht bekommt. Das alleine könne bis zu sechs Wochen dauern. Zudem mussten noch einige Sachen abgeklärt werden, beispielsweise ob Diana E. Schulden hat oder unterhaltspflichtig ist.

Das Verfahren stockt derweil nach Angaben von Günes-Böhm, weil Diana E. noch nicht alle Schäden offengelegt hat. Der Antrag auf Haftentschädigung vom 10. November sei bereits bearbeitet. Offen sei noch, ob bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung Schäden aufgetreten sind, die ersetzt werden sollen. Der entsprechende Antrag sei bereits zwei Mal an Diana E. beziehungsweise ihren Anwalt versandt worden. „Seit Anfang August warten wir auf eine Antwort“, sagt der Staatsanwalt. „Solange sich niemand bei uns meldet, kann das Haftentschädigungsverfahren nicht weiterlaufen.“ Stelle Diana E. den Antrag, dann würde die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf die Entschädigungssumme beziffern, was einige Monate dauert. „Auch wir wollen, dass das Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen wird“, bekräftigt Günes-Böhm.

Diana E. zeigt sich erleichtert, nachdem ihr von den guten Nachrichten von der Staatsanwaltschaft berichtet wird. Die 39-Jährige hofft mehr denn je darauf, dass sie ihre Entschädigung zeitnah bekommt und mit dem Fall endlich abschließen kann. Die Duisburgerin betont aber, dass sie den ersten Antrag von Anfang August, um mögliche Schäden bei der Wohnungsdurchsuchung zu melden, nicht bekommen habe.

Sie warte auf den zweiten Brief der Staatsanwaltschaft und werde sich sicherheitshalber „persönlich um die Sache kümmern“.

Die Zeit in Untersuchungshaft stuft Diana E. als „grauenhaft“ ein. „Ich habe den Sinn dahinter nicht verstanden“, sagt sie. „Ich kann schlecht für etwas gerade stehen, was ich nicht getan habe.“ Ende Januar 2017 wurde die Mutter von Diana E. tot in ihrem abgebrannten Haus in Walsum aufgefunden. Die Obduktion ergab, dass die Frau nicht beim Brand ums Leben gekommen war. Ihr Bruder geriet in den Verdacht und gab den Totschlag an seiner Mutter schnell zu. In späteren Vernehmungen erläuterte er, dass seine Schwester an der Tat beteiligt war.

Diana E. kam in Untersuchungshaft, es konnten aber keine Beweise für eine Mittäterschaft gefunden werden. Später räumte ihr Bruder ein, gelogen und die Taten alleine begangen zu haben – mit der Begründung, dass auch mal seine Schwester der Sündenbock sein sollte. Er wurde wegen Totschlags und schwerer Brandstiftung zu 13 Jahren Haft verurteilt. „Er existiert für mich nur noch auf dem Papier“, sagt Diana E. heute über ihren Bruder.

Auch weil sie in der JVA häufig als „Muttermörder“ beleidigt wurde, war Diana E. froh, dass sie eine Einzelzelle hatte und sich mit Arbeiten und Fernsehen die Zeit vertreiben konnte. Ihr ging es zeitweise aber so schlecht, dass sie ihre Zelle für zwei Monate gar nicht verlassen hat. „Ich habe sehr viel geweint“, sagt sie.

(jlu)
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